Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/85: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes: Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss · 11 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht

Ziel dieser Vorstösse ist es, die ausländerrechtliche Zulassung der von der Schweizer Wirtschaft dringend benötigten qualifizierten Fachkräfte aus Drittstaaten zu erleichtern. Dies auch vor dem Hintergrund des starken internationalen Wettbewerbs um die besten Fachkräfte («War of Talents»).

Eine Anpassung des heutigen Systems der Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten setzt eine vertiefte und gesamtheitliche Prüfung möglicher Alternativen voraus. Die Herausforderungen sind dabei insbesondere die demografische Entwicklung sowie strukturelle Veränderungen (auch durch die Digitalisierung) in der Schweiz und im Ausland. Der Bundesrat wird dazu in Erfüllung des angenommenen Postulats 19.3651 Nantermod «Für eine Zuwanderungsregelung, die den Bedürfnissen der Schweiz entspricht» einen Bericht verfassen. Dabei wird er auch die in den weiteren Vorstössen enthaltenen Fragestellungen soweit wie möglich berücksichtigen.

1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung

1.2.1 Debatte im Parlament

Aus der parlamentarischen Debatte ist ersichtlich, dass die vorliegende Motion 17.3067 Dobler aus volkswirtschaftlichen Überlegungen unterstützt wird. Der Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt von Drittstaatsangehörigen mit einem Schweizer Hochschulabschluss soll in Anknüpfung an die bisherigen Erleichterungen weiter verbessert werden. Für die Erwerbstätigkeit – insbesondere in bestimmten Bereichen mit einem ausgewiesenen Fachkräftemangel – soll zusätzlich eine Ausnahme von den jährlichen Höchstzahlen vorgesehen werden, sofern die auszuübende Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist.

In einigen Voten wird darauf hingewiesen, dass dieses Anliegen in einem Widerspruch zu Artikel 121a Absatz 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 19994 (BV) steht. Demnach ist die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern, die in die Schweiz einwandern, durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente zu begrenzen (siehe Ziff. 5.1). Aufgrund des hohen volkswirtschaftlichen Interesses und der zu erwartenden geringen Anzahl solcher Bewilligungsgesuche soll der Bundesrat daher neben der Ausnahme von den Höchstzahlen auch alternative Lösungen prüfen, etwa die Schaffung von Sonderkontingenten. Die Debatte zeigt weiter auf, dass eine bedarfsorientierte und gezielte Lösung nur für Bereiche mit einem ausgewiesenen Fachkräftemangel angestrebt wird. Sie soll sich nicht ausschliesslich auf die in der Motion erwähnten MINT-Berufe beschränken, aber auch keine generelle Öffnung des Schweizer Arbeitsmarkts für alle ausländischen Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen vorsehen.

1.2.2 Umsetzung der Motion 17.3067 Dobler

Seit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 08.407 Neirynck «Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss» sind ausländische Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt vom Vorrang der Inländerinnen und Inländer sowie der EU/EFTA-Angehörigen (Art. 21 Abs. 3 AIG) ausgenommen, wenn die vorgesehene Tätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist (siehe Ziff. 1.1).

Die Motion 17.3067 Dobler verlangt zusätzlich eine Ausnahme von den jährlichen Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Art. 20 AIG) für die an den kantonalen Universitäten und den Eidgenössischen Technischen Hochschulen ausgebildeten ausländischen Masterabsolventinnen und Masterabsolventen sowie Doktorandinnen und Doktoranden, wenn sie in einem Bereich mit ausgewiesenem Fachkräftemangel erwerbstätig sind. Die Ausnahme von den Höchstzahlen soll insbesondere für Fachkräfte aus den MINT-Bereichen oder mit einem Medizinstudium gelten. MINT ist eine Abkürzung (Initialwort) und setzt sich aus den Anfangsbuchstaben der Studienfachbereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zusammen. In einer BFS-Studie aus dem Jahr 2017 «Studierende und Abschlüsse der Hochschulen in den MINT-Fächern»5 werden die MINT-Fächer definiert und nach Abschlüssen an der Universitären Hochschule (UH) und Fachhochschule (FH) unterteilt.

Die Motion beauftragt den Bundesrat, eine entsprechende Änderung von Artikel 21 VZAE vorzunehmen. Der Gesetzesentwurf des Bundesrats sieht demgegenüber aus systematischen Gründen eine Änderung von Artikel 30 AIG vor (Ziff. 1.1). Dieser Artikel regelt die Ausnahmen von den Zulassungsvoraussetzungen (Art. 18–

4 SR 101

5 www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bildung-wissenschaft.assetdetail.2140048.html; S. 32.