Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/91: OR (Mietrecht): Umsetzung von vier parlamentarischen Initiativen zum Mietrecht · 64 Seiten
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wurde vorgeschlagen, sie in einem einzigen Entwurf umzusetzen. Damit kann eine einzige Vernehmlassung zu drei separaten Vorentwürfen durchgeführt werden. An ihrer Sitzung vom 24. Juni 2021 hat die RK-N die drei Vorentwürfe bereinigt und in den Gesamtabstimmungen mit folgenden Stimmenverhältnissen angenommen. Mit zwölf zu neun Stimmen bei zwei Enthaltungen verabschiedete sie die Vorlage 1 (Untermiete), mit dreizehn zu zwei Stimmen bei acht Enthaltungen die Vorlage 2 (Formvorschriften) und mit dreizehn zu neun Stimmen die Vorlage 3 (Kündigung wegen Eigenbedarfs). An ihrer Sitzung vom 20. August 2021 verabschiedete sie den begleitenden Bericht und entschied gleichzeitig, zu den Vorlagen die Vernehmlassung zu eröffnen. Die Kommission wurde bei ihren Arbeiten vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) unterstützt.
2 Gegenstand der Vernehmlassungsvorlagen
2.1 Einleitung
Die Vernehmlassungsvorlagen und der erläuternde Bericht beziehen sich auf die vier parlamentarischen Initiativen «Missbräuchliche Untermiete vermeiden», «Keine unnötigen Formulare bei gestaffelten Mietzinserhöhungen», «Mietvertragsvertragsrecht. Auf mechanischem Wege nachgebildete Unterschriften für zulässig erklären» und «Beschleunigung des Verfahrens bei der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf des Vermieters oder seiner Familienangehörigen». Die drei zuerst genannten Vorstösse sehen eine Änderung des Mietrechts im OR vor, während die zuletzt erwähnte parlamentarische Initiative zusätzlich noch eine Anpassung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (Zivilprozessordnung, ZPO)2 bezweckt. Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs, des Verfahrensstadiums und der Prozessökonomie werden die mit den vier parlamentarischen Initiativen angestrebten Anpassungen in einem Vernehmlassungsverfahren unterbreitet. Es sind aber drei Vorentwürfe vorgesehen, jeweils mit dem angepassten Wortlaut der betroffenen Artikel und mit den Minderheiten zu einzelnen Absätzen oder zu den Artikeln als solche (Vorlage 1 und Vorlage 3).
2.2 Vorlage 1: Die Untermiete
Vorlage 1 sieht eine Anpassung von Artikel 262 OR Untermiete und Artikel 291 OR Unterpacht vor und enthält auch die Minderheiten.
Eine Minderheit beantragt das Nichteintreten auf die Vorlage (Ablehnung in der Gesamtabstimmung). Im Zusammenhang mit Artikel 262 OR gab es im Weiteren Minderheiten zu den Absätzen 4 und 6.
Betreffend Artikel 291 OR gab es Minderheiten zu den Absätzen 4 und 6. Ein Minderheitsantrag verlangt die Streichung.
2.3 Vorlage 2: Formvorschriften
Entsprechend der Vorlage 2 soll Artikel 269d OR mit zwei Absätzen ergänzt werden. Zu diesem Vorentwurf gab es keine Minderheiten.
2.4 Vorlage 3: Kündigung wegen Eigenbedarfs
Der Vorentwurf enthält eine Änderung von Artikel 261 Absatz 2 OR, Artikel 271a Absatz 3 Buchstabe a OR und Artikel 272 Absatz 2 Buchstabe d OR. Eine Minderheit möchte auf die Vorlage 3 nicht eintreten (Ablehnung in der Gesamtabstimmung). Sämtlichen drei erwähnten Bestimmungen hat die Minderheit eigene Formulierungen gegenübergestellt.
3 Zum Vernehmlassungsverfahren
Am 6. September 2021 eröffnete die RK-N die Vernehmlassung zu den Vorentwürfen in Umsetzung der vier parlamentarischen Initiativen 15.455 n Pa. Iv. Egloff. Missbräuchliche Untermiete vermeiden, 16.458 n Pa. Iv. Vogler. Keine unnötigen Formulare bei gestaffelten Mietzinserhöhungen, 16.459 n Pa.
2 SR 272