Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/91: OR (Mietrecht): Umsetzung von vier parlamentarischen Initiativen zum Mietrecht · 64 Seiten

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Eine weitere interessierte Organisation (HEV) und eine nicht offiziell angeschriebene Vernehmlassungsteilnehmende (VZI) sind mit der Umsetzung der vier parlamentarischen Initiativen nur teilweise einverstanden.

Drei weitere interessierte Organisationen (ASLOCA/MV, ASI-SSI, MVD) und acht nicht offiziell angeschriebene Teilnehmende (ASLOCA neuchâteloise, ASLOCA Vaud, MV BS, MVDF, MV BE, MV RG Emmental-Oberaargau, MV RG Thun-Oberland, MV ZH) lehnen die Vorlagen 1 und 3 ausdrücklich ab und nehmen die Vorlage 2 explizit widerwillig zur Kenntnis.

Dagegen wurden die Vorlagen von einer in der Bundesversammlung vertretenen politischen Partei (SPS) grundsätzlich und von einem gesamtschweizerischen Dachverband der Wirtschaft (SGB) rundweg abgelehnt. Die SPS verweist in einer Fussnote auf die Nichteintretensanträge zu den Vorlagen 1 und 3. Von Seiten des SGB wird zusätzlich noch auf die Stellungnahme des Mieterinnen- und Mieterverbands Schweiz verwiesen.

Bei einem Kanton (NE) haben die Vorlagen keine besonderen Bemerkungen erforderlich gemacht.

Eine weitere interessierte Organisation (SVR-ASM) hat die Stellungnahme auf die Auswirkungen der vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen auf die Anwendung des Mietrechts in der Praxis beschränkt. Zum politischen Entscheid, die Rechte der Vermieterschaft zum Teil zu stärken, hat sich die SVR-ASM einer Stellungnahme enthalten.

Mehrere Teilnehmende gehen darauf ein, in welchem Umfang sie bzw. ihre Mitglieder von den vorgeschlagenen Anpassungen des OR betroffen sind. Weiter wird auf die bestehende Wohnungsnot in bestimmten Kantonen oder Regionen hingewiesen. In Bezug auf die Würdigung der Vorlagen differenzieren einige Vernehmlassungsteilnehmende zwischen den vier parlamentarischen Initiativen als solchen und der Umsetzung dieser Vorstösse durch die im Vernehmlassungsverfahren unterbreiteten drei Vorlagen. Aus der Unterstützung der vier parlamentarischen Initiativen resultiert nicht in jedem Fall eine Unterstützung sämtlicher Vorlagen. Hinsichtlich Umsetzung werden einzelne Vorlagen bzw. Teile davon abgelehnt.

In befürwortenden Stellungnahmen wird unter anderem die Stärkung der Eigentumsrechte angeführt. Die Vorlagen würden der Missbrauchsbekämpfung dienen und gewisse Abläufe vereinfachen sowie bürokratische Umtriebe abbauen. Durch eindeutigere Regelungen könnten Verfahren vermieden werden. Die Rechtssicherheit würde durch die Umsetzung der Vorlagen gefördert. Zustimmende bzw. eher zustimmende Vernehmlassungsteilnehmende gehen davon aus, dass die Vorlagen die Interessen sämtlicher Vertragsparteien berücksichtigen. Zudem werde das Gleichgewicht zwischen den Beteiligten wiederhergestellt.

In ablehnenden Antworten wird die Einschätzung vorgenommen, dass die Vorlagen Verschärfungen zulasten der Mieterinnen und Mieter enthalten. Ein Teil der Vernehmlassungsteilnehmenden weist darauf hin, dass es sich bei der Mieterschaft um die strukturell schwächere Partei handelt. Die Rechtsstellung der Mieterinnen und Mieter würde durch die Vorlagen verschlechtert. Das Ungleichgewicht zwischen Mietenden und Vermietenden würde mit den vorgeschlagenen Anpassungen noch akzentuiert werden.

4.2.2 Stellungnahmen zu den Minderheiten allgemein

In einem allgemeinen Sinn haben sich nur wenige Vernehmlassungsteilnehmende ausdrücklich zu den Minderheitsvorschlägen geäussert. Während in den betreffenden Antworten die Haltung zu den Anträgen der Minderheiten in einer Einleitung oder einem Fazit zum Ausdruck gekommen ist, haben andere Teilnehmende bei der Erläuterung der einzelnen Artikel ihre Auffassung zu den Minderheiten dargelegt. Gegenstand dieses Abschnittes sind die Positionen zu den Minderheiten allgemein. Die im Zusammenhang mit konkreten Bestimmungen gemachten Ausführungen zu den jeweiligen Minderheitsvorschlägen werden nachfolgend bei der Zusammenfassung der Ergebnisse zu den einzelnen Artikeln dargelegt werden.

Die Minderheiten zu Vorlage 1 und Vorlage 3 werden von einer in der Bundesversammlung vertretenen politischen Partei (GPS) unterstützt.