Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/93: Teilrevision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz) · 45 Seiten

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Änderung Umweltschutzgesetz Ergebnisbericht

Praxis sind somit Konflikte zwischen den Bestimmungen nach Abs. 3 Bst a und Abs. 6 zu erwarten (TG).

Art. 32ebisAbs. 8 (Pauschale Abgeltungen)

PRO: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GE, GL, JU, LU, OW, NE, NW, SG, SO, SZ, TI, UR, VS, ZG, BPUK, Die Mitte, FDP, SP, Städteverband, economiesuisse, SGV, ECO swiss, FSKB, mfe, swissmem, VBSA, Schweizerischer Gemeindeverband, arv).

PRO mit Anträgen: FR, GR, SH, TG, VD, ZH, AefU, Handelskammer beider Basel, scienceindustries.

GEMISCHT:

CONTRA: SBV, bauenschweiz, CHGEOL, metal.suisse, KSE, Schweizerischer Baumeisterverband und FSKB

Die pauschalen Abgeltungen wurden von allen Kantonen (inkl. BPUK) explizit (16) oder implizit (5) begrüsst. 6 Kantone haben zu den pauschalen Abgeltungen Bemerkungen:

- FR, SH und TG fordern pauschale Abgeltungen auch an die Bearbeitung der Kinderspielplätze und Hausgärten;

- GR fordert pauschale Abgeltungen auch an die Bearbeitung der sich als nicht belastet erweisenden Standorte, da auch diese administrative Tätigkeit mit Aufwand verbunden ist;

- VD schlägt vor, dass sich die Abgeltungen am Aufwand richten sollten; und

- ZH wünscht, die rückwirkenden Abgeltungen über 5 Jahre zu staffeln.

21 Dritte haben zu den pauschalen Abgeltungen Stellung genommen, davon begrüssen 8 explizit und 7 implizit die Abgeltungen. Bei den Zustimmungen wurden folgende Kommentare abgegeben:

- Die Handelskammer beider Basel fordert, dass die pauschalen Abgeltungen zweckgebunden eingesetzt werden müssen, und dass der entsprechende Betrag nicht mehr dem Verursacher verrechnet werden darf.

- Scienceindustries fordert, dass die Pauschalen von bei der Kostenverteilung in Abzug gebracht werden.

- AefU fordern aber eine Verknüpfung mit qualitativen Kriterien.

6 Stakeholder (SBV, Bauenschweiz, metal.suisse, KSE, Schweizerischer Baumeisterverband und FSKB) beantragen auf die pauschalen Abgeltungen zu verzichten, da ihrer Ansicht nach übliche administrative Aufgaben nicht subventioniert werden sollen. Falls an den pauschalen Abgeltungen festgehalten wird, verlangt der SBV als Subeventualantrag, dass diese nicht aus dem Ertrag der Abgaben finanziert werden sollen. CHGEOL lehnt die Änderung ab, da ein Fachkräftemangel befürchtet wird.

Art. 32eterAbs. 1, Bst. a (40% Abgeltungen an nichtbelastete Standorte)

PRO: alle Stellungnehmenden

PRO mit Antrag: SO

Der Abgeltungssatz von 40% an die Untersuchungen von sich als nicht belastet erweisenden Standorten wurde vom in Kraft stehenden USG übernommen, gilt deshalb grundsätzlich als akzeptiert und hat daher mit einer Ausnahme zu keinen Bemerkungen Anlass gegeben. Der Kanton Solothurn schlägt vor, dass nach Ablauf der Frist weiterhin VASA-Beiträge ausgeschüttet werden und zwar zum halben Abgeltungssatz (20%).

Art. 32eterAbs. 1, Bst. b (40% bzw. 30% Abgeltungen an die Untersuchung, Überwachung und Sanierungen von Siedlungsabfalldeponien)

PRO: alle Stellungnehmenden

20/45 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774