Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/93: Teilrevision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz) · 45 Seiten
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Änderung Umweltschutzgesetz Ergebnisbericht
PRO mit Antrag: SO
Der Abgeltungssatz von 40% bzw. 30% an die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Deponien mit wesentlichen Anteilen Siedlungsabfällen wurde vom in Kraft stehenden USG übernommen, gilt deshalb als akzeptiert und hat daher mit einer Ausnahme zu keinen Bemerkungen Anlass gegeben. Der Kanton Solothurn schlägt vor, dass nach Ablauf der Frist weiterhin VASA-Beiträge ausgeschüttet werden und zwar jeweils zum halben Abgeltungssatz (20% bzw. 15%).
Art. 32eterAbs. 1, Bst. c (60% bzw. 30% Abgeltungen an die Überwachung und Sanierung bei Ausfallkosten)
PRO: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GE, GL, GR, JU, LU, OW, NE, NW, SG, SH, SZ, TI, UR, VS, VD, ZG, BPUK, FDP, SP, Städteverband, economiesuisse, SGV, ECO swiss, swissmem, Schweizerischer Gemeindeverband, bauenschweiz, CHGEOL, Handelskammer beider Basel, scienceindustries.
PRO mit Anträgen: FR, SO, TG, ZH, arv.
GEMISCHT:
CONTRA: KSE, FSKB
Die Erhöhung auf 60% der Abgeltungen an die Überwachung und Sanierung von Betriebsstandorten wird von allen Kantonen (inkl. BPUK) explizit oder stillschweigend begrüsst. FR beantragt eine Erhöhung von 30% auf 45% für diejenigen Standorte, auf die zwischen 1996 und 2001 noch Abfälle gelangt sind, sowie pauschale Abgeltungen an die Bearbeitung der Kinderspielplätze und Hausgärten. SO beantragt, dass nach Ablauf der Frist weiterhin VASA-Beiträge ausgeschüttet werden und zwar jeweils zum halben Abgeltungssatz (30% bzw. 15%). TG und ZH beantragen, entsprechend vorgeschlagenem Gesetzestext, dass die Erhöhung sämtliche Standorte mit Ausfallkosten betrifft (d.h. Betriebsstandorte, Unfallstandorte und Deponien ohne wesentlichen Anteil Siedlungsabfälle) und fordern, dass der erläuternde Bericht entsprechend angepasst wird.
Insgesamt 15 Dritte haben Stellung genommen, wovon 14 die Änderung gutheissen. Der arv beantragt eine Erhöhung der Abgeltungen bei sämtlichen Standorttypen, da es seiner Ansicht nach keinen Grund gibt, warum Ablagerungsstandorte nicht gleichwohl profitieren sollten. FSKB und KSE lehnen die Erhöhung ab, da die Änderung ihrer Ansicht nach nicht zielführend ist.
Art. 32eterAbs. 1, Bst. d (40% Abgeltungen an die Überwachung und Sanierung bei Schiessanlagen oder Massnahmen bei historischen Schiessen und Feldschiessen)
PRO: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GR, JU, LU, OW, NE, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, VD, ZG, ZH, BPUK, Die Mitte, FDP, SP, Städteverband, Schweizerischer Gemeindeverband, economiesuisse, SGV, ECO swiss, swissmem, mfe, FSKB, arv.
PRO mit Anträgen: GEMISCHT: GL CONTRA:
Die Abkehr von der pauschalen Abgeltung hin zu einem Beitragssatz von 40% bei den 300m-Schiessanlagen, wird von 15 Kantonen explizit und von 10 Kantonen und der BPUK implizit begrüsst. Der Kanton GL bemängelt, dass eine schlechte Signalwirkung entsteht, weil wiederum diejenigen profitieren, die mit den Sanierungen im Verzug sind. Bei den Dritten haben ebenfalls 9 die Änderung explizit und 13 stillschweigend befürwortet. Es ist keine Stellungnahme eingegangen, welche die Änderung ablehnt. Der Kanton Zürich wünscht insbesondere eine rasche Inkraftsetzung der USG-Revision, damit die davon profitierenden Schiessanlagensanierungen vorangetrieben werden können.
21/45 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774