Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/95: Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) · 13 Seiten

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dynamische Konsumen- Vereinfachte Melde- Anpassung Fristver-

tenwohlfahrt pflicht EWR-Ebene längerungen

+ + - + -

Kantone - JU - - -

Parteien SP FDP - FDP -

Dachverbände - - - - -

Gerichte & Kommissionen - WEKO - WEKO -

Wirtschafts- u. Konsumen- Promarca,

- - - - tenvertreter Swissmem

Studienver-

Carron & Botteron, SAV, einigung

Lenz & Weitere IBA, Studienvereinigung ABA Kartellrecht, WEKO

Staehelin Kartellrecht SAV, Lenz

& Staehelin

Total 5 6 3 31

3.3 Stärkung des Kartellzivilrechts

In 18 Stellungnahmen werden die Vorschläge zur Stärkung des Kartellzivilrechts explizit begrüsst. In vier Stellungnahmen werden sie ausdrücklich abgelehnt. Am umstrittensten ist die vorgeschlagene Ausdehnung der Aktivlegitimation. Einige Kantone fürchten eine höhere Arbeitsbelastung der Zivilgerichte (OW, SH), andere verweisen auf Risiken in Kombination zu den kürzlich in Kraft getretenen Änderungen zum kollektiven Rechtsschutz hin (economiesuisse, Lenz & Staehelin, Swissmem). Einigen Teilnehmenden geht die Ausweitung zu wenig weit (ACSI, FRC). Die Verjährungshemmung schaffe nach Ansicht einiger Verbände zu viel Rechtsunsicherheit und solle nur bis Abschluss des Verfahrens der WEKO bestehen (economiesuisse, SwissHoldings). Die Möglichkeit, Schadenersatzzahlungen bei der Sanktionsbemessung zu berücksichtigen, wird von vielen begrüsst. Einige fordern aber, dass dies keine Ermessensfrage der WEKO sein dürfe (economiesuisse, Swisscom, SwissHoldings, Studienvereinigung Kartellrecht).

Weitere Forderungen sind unter anderem eine Vereinfachung beim Zugang zu Beweismitteln (SAV), die Zulassung von Sammelklagen (FRC) und die Schaffung der Möglichkeit, die Aktivlegitimation an Verbände abzutreten (FRC, ACSI).