Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/95: Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) · 13 Seiten

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Einführung Ordnungsfristen Einführung Parteientschädigung

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Kantone BS, JU, LU OW BS, LU -

Parteien FDP GLP FDP GLP

economiesuisse,

Dachverbände SBV, SGV - -

SGV

Gerichte & Kom-

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missionen

Promarca, Sci-

Wirtschafts- u.

ACSI, FRC, HotellerieSuisse, enceindustries,

Konsumentenver- - GastroSuisse

SwissHoldings, Swissmem SwissHoldings,

treter

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Weitere Lenz & Staehelin gung Kartell- -

SAV, Lenz &

recht, SAV

Staehelin

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3.6 Umsetzung der Motion 18.4282 Français

Die vorgeschlagene Umsetzung der Motion 18.4282 Français ist umstritten. Explizit wird der Vorschlag in fünf Stellungnahmen befürwortet (unter anderem SGB). Einige Teilnehmende lehnen den Vorstoss grundsätzlich ab und fordern, dass auf eine Umsetzung verzichtet werde (unter anderem GLP, KMUF).

Andere fordern eine Umsetzung, die präzisiere, dass Arbeitsgemeinschaften (ARGE), die zur Teilnahme am Wettbewerb nötig seien, keine Wettbewerbsabreden darstellten (ARGE Lösung). Einige Teilnehmende ergänzen, dass eine solche Regelung durch eine Präzisierung von Artikel 27 KG ergänzt werden könnte, wonach die WEKO bei leichten Verstössen von einer Untersuchung absehen könne (SP, GastroSuisse, WEKO). Der Vorschlag, wonach bei der Beurteilung der Erheblichkeit qualitative und quantitative Kriterien zu berücksichtigen seien, wird aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Für viele führt der Vorschlag zu einer unnötigen Verkomplizierung der Verfahren (AG, BL, FR, UR, SP, GastroSuisse, Konsumentenschutz, WEKO). Einige monieren eine abnehmende Rechtssicherheit (BL, FR, UR, GLP, SP, Konsumentenschutz, WEKO), eine Schwächung des Wettbewerbs (BL, BS, GLP, HotellerieSuisse, Swissmem), eine Entfernung vom EU-Recht (FR, SP) und einen Widerspruch zur Einführung der relativen Marktmacht in das KG zum 1. Januar 2022 aufgrund des indirekten Gegenvorschlags zur «Fair-Preis Initiative»7 (Die Mitte, GLP, SP, HotellerieSuisse, Konsumentenschutz,

WEKO).

In vielen Stellungnahmen wird demgegenüber eine explizitere Umsetzung der Motion gefordert, beispielsweise durch eine Formulierung, wonach quantitative und qualitative Kriterien «in jedem Fall» berücksichtigt werden müssten. Dem Grossteil dieser Stellungnahmen liegt die Einschätzung zugrunde, dass die vorgeschlagene Umsetzung zu viel Spielraum lasse beziehungsweise die Gefahr bestünde, dass quantitative Kriterien nicht gleichberechtigt geprüft werden müssten (SGV, SBV, FER, FVE, Bauenschweiz, Gebäudehülle Schweiz, arv). In zwei Stellungnahmen wird eine Unterscheidung zwischen vertikalen und horizontalen Abreden gefordert (ZH, Verein für Wettbewerbsökonomik).

7 Vgl. 19.037 «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise. Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag».