Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/97: Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren für natürliche Personen) · 43 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Sanierungsverfahren für natürliche Personen

sein solle.405 Weiter wird eine nicht-unterbrechbare kürzere Verjährungsfrist für Konkursver- lustscheine verlangt.406 Es wird bedauert, dass die Kritik von Lehre und Praxis an der Recht- sprechung des Bundesgerichts, welche vermögenslosen Schuldnerinnen und Schuldnern den Zugang zum Privatkonkurs versperrt habe, keinen Eingang in die Vorlage gefunden habe.407 Ebenfalls wird allgemein vorgebracht, dass die Bestimmungen zum Privatkonkurs nicht abge- schafft werden sollen.408 Dieses müsse als Auffangverfahren beibehalten werden, da das neue Konkursverfahren in der Form eines Sanierungsverfahrens nicht allen Schuldnern offen- stehen werde.409 Es müsse aber zumindest das Verhältnis zwischen der Insolvenzerklärung nach Artikel 191 SchKG und dem neuen Sanierungsverfahren geklärt werden.410

Einige Vernehmlassungsteilnehmende würden eine Revision der Bestimmungen zum Privat- konkurs an Stelle des vorgeschlagenen konkursrechtlichen Sanierungsverfahrens mit Rest- schuldbefreiung befürworten.411 Das vorgeschlagene Sanierungsverfahren sei für Personen ohne Einkommen und Vermögen zu teuer, das Ermessen des Konkursgerichts sei in solchen Fällen vorzuziehen. Ein anderer Vorschlag geht dahin, zur Verhinderung von Missbräuchen die Kriterien von Artikel 337 VE-SchKG zu übernehmen.412 Schliesslich wird auch vorgeschla- gen, eine Einkommensabschöpfung in allen Konkursverfahren vorzusehen.413

Bei der vorgeschlagenen Änderung von Artikel 191 Absatz 2 SchKG sei zu klären, was mit dem Hinzufügen des Wortes «nur» beabsichtigt sei.414

7.2 Genereller Einbezug der Steuern in das Existenzminimum und Bezahlung der Krankenkassenprämien von Amtes wegen

Vier Kantone, zwei Parteien und einige Organisationen und weitere Interessierte zeigen sich offen gegenüber bzw. verlangen einen generellen Einbezug der Steuern in die Berechnung des Existenzminimums durch Anpassung von Artikel 93 SchKG.415 Teilweise wird es als ver- passte Chance bedauert, dass dies nicht mit der vorliegenden Revision vorgeschlagen wer- den soll.416 Es werde eine Ungleichbehandlung gegenüber den Schuldnerinnen und Schuld- nern, welche sich in einem Betreibungsverfahren auf Pfändung befinden, geschaffen.417 Eine separate Behandlung dieser Problematik wird andererseits aber auch ausdrücklich be-

grüsst.418

405 Caritas Schweiz (S. 3), Suchthilfe Region Basel (S. 5).

406 GE (Anhang, S. 10), LU (S. 2 f.); Allianz Gesunde Schweiz, Caritas Jura (S. 4), CSP (S. 15), fabe (S. 5), Fachverband Sucht, neustart (S. 7), Planet 13 (S. 2), Schuldenberatung Schweiz (S. 11), Städtische Steuerkonferenz (S. 9 f.), Stadt Zürich Schuldenprävention (S. 2), Suchthilfe Region Basel (S. 5), Surprise (S. 1).

407 BS (S. 1).

408 ZH (S. 1); AAB (S. 3), Caritas Vaud (S. 6), KdSZ (S. 2).

409 GE (Anhang, S. 10).

410 ZH (S. 4).

411 GL (S. 3), VD (S. 9); CREDITREFORM (S. 2), Inkasso Suisse (S. 2 f.), Konsumfinanzierung Schweiz (S. 1), Obergericht Kanton Glarus (S. 3), Städtische Steuerkonferenz (S. 2), SwissBanking (S. 1).

412 VD (S. 9).

413 ZHAW (S. 1 f.).

414 ZH (S. 5).

415 GE (S. 2), LU (S. 3), NE (S. 2), VD (S. 10); Die Mitte (S. 1), EAG (S. 2); Caritas Vaud (S. 4). CP (S. 2), CSP (S. 6), Duc Jean-Jacques/Bujard Jean-Philippe (S. 5), jb (S. 6), KdSZ (S. 4), Städtische Steuerkonferenz (S. 8 f.), Triangel (S. 4).

416 GE (Anhang, S. 11); CP, jb (S. 6), Städtische Steuerkonferenz (S. 8 f.), Triangel (S. 4).

417 LU (S. 3).

418 BE (S. 2), Die Mitte (S. 1).