Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/100: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 13 Seiten
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1 Diese Ziffer kann verrechnet werden1 […]. Diese Ziffer kann verrechnet werbei Bestehen eines der folgenden den bei Bestehen eines der folgenden Krankheitsbilder oder einer der folgen- Krankheitsbilder oder einer der folgenden Situationen, welche die Behandlung den Situationen und falls die Behanderschweren: lung dadurch erschwert ist:
Eines der in der Tarifposition für die aufwändige Physiotherapie aufgeführte Krankheitsbild betrifft Störungen des Lymphgefässsystems. In der aktuell gültigen Tarifstruktur ist betreffend die Behandlung dieser Störungen vermerkt, dass diese durch speziell dafür ausgebildete Physiotherapeutinnen und -therapeuten durchgeführt werden. In der Tarifstruktur wird indessen nur eine allgemeine Qualifikation genannt und nicht auf eine spezifische Ausbildung verwiesen, die einheitlich geprüft werden könnte. Das Vorhandensein dieser speziellen Qualifikation für die Behandlung von Störungen des Lymphgefässsystems ist in keinem Register eingetragen bzw. es existiert keine Liste von speziell für die Lymphdrainage ausgebildeten Physiotherapeuten/-innen. Aus diesen Gründen soll der erwähnte Zusatz in der Tarifposition 7311 gestrichen werden.
4.3 Präzisierung der Tarifposition 7340
Aktuell kann die Physiotherapeutin oder der Physiotherapeut zur Instruktion der Patientin oder des Patienten zum MTT-Programm unabhängig von der Anzahl Sitzungen zwei Sitzungen innerhalb des gesamten MTT-Programms pro Patientin oder Patient auf der Basis der Ziffer 7301 anstelle von Ziffer 7340 verrechnen. Die vorliegenden Anpassungen wirken sich auf die Positionsbeschreibung aus. In Variante 1, die eine Mindestsitzungsdauer definiert und eine Pauschale für eine kurze Physiotherapie-Sitzung einführt, wird die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen des MTT-Programms maximal zwei Sitzungen nicht nur auf Basis der Ziffer 7301, sondern auch der Ziffer 7300 zu verrechnen. Die jeweiligen Mindestdauern sind zu berücksichtigen. Dies soll es der Physiotherapeutin bzw. dem Physiotherapeuten erlauben, der Patientin oder dem Patienten im konkreten Fall eine kürzere Instruktionszeit für das MTT-Programm in Rechnung zu stellen. Absatz 2 der Beschreibung der Position 7340 wird wie folgt angepasst:
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2 Zur Instruktion der Patientin oder des2 Zur Instruktion der Patientin oder des Patienten zum MTT-Programm kann die Patienten zum MTT-Programm kann die Physiotherapeutin oder der Physiothera- Physiotherapeutin oder der Physiotherapeut unabhängig von der Anzahl Sitzun- peut unabhängig von der Anzahl Sitzungen zwei Sitzungen innerhalb des ge- gen zwei Sitzungen innerhalb des gesamten MTT-Programms pro Patientin samten MTT-Programms pro Patientin oder Patient auf der Basis der Ziffer oder Patient auf der Basis der Ziffer 7301 anstelle von Ziffer 7340 verrech- 7300 oder der Ziffer 7301 anstelle von nen. Ziffer 7340 verrechnen.
In Variante 2, die als Ersatz für die beiden primären Einzelsitzungspauschalen eine Grundpauschale und Zusatzpositionen vorsieht, wird die Möglichkeit, zwei Sitzungen auf Basis der Ziffer 7301 anstelle von Ziffer 7340 zu verrechnen, dahingehend angepasst, dass maximal zwei Sitzungen auf Basis der Grundpauschale (7300) plus maximal je zweimal zusätzlich 5 Minuten (7305) anstelle von Ziffer 7340 verrechnet werden können. Absatz 2 der Beschreibung der Position 7340 wird wie folgt angepasst: