Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/100: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 13 Seiten
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abgerechnet werden können. Dieser Kritik würde mit der zusätzlichen Position für eine kurze Physiotherapie-Sitzung Rechnung getragen.
Variante 2 würde eine grössere Änderung in der Abrechnung von physiotherapeutischen Leistungen bedeuten. Den Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen würde aber mehr Flexibilität in der Gestaltung der Sitzungsdauer eingeräumt. Betreffend minimaler Sitzungsdauer gäbe es nur noch eine Vorgabe (für die Grundpauschale). Abgesehen davon läge es in der Verantwortung der Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen, im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben die für die einzelne versicherte Person zweckmässige, wirksame und wirtschaftliche Behandlungszeit zu definieren. Zudem würden damit Daten hinsichtlich durchschnittlicher Dauer der Sitzungen und Streuung dieser gesammelt werden können und es wären bessere Wirtschaftlichkeitskontrollen durch die Versicherer möglich. Die Sitzungsplanung müsste allerdings angepasst werden und die Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen müssten sich an das neue System von zeitbasierten Positionen gewöhnen.
Aufgrund der vorgeschlagenen Anpassungen sinkt der Anreiz, die Sitzungen abzukürzen (Variante 1) resp. wird dieser Anreiz ganz eliminiert (Variante 2). Zudem ermöglicht die genaue Angabe der Mindestdauer einer Sitzung eine bessere Kontrolle der in Rechnung gestellten Leistungen durch die Versicherten. Die Versicherer erhalten auch Hinweise auf die tatsächlich von den Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen in Rechnung gestellte Arbeitszeit, was der Weiterentwicklung resp. Gesamtrevision des Tarifs durch die Tarifpartner dienen wird.
Mit der Berechnung der Taxpunkte der neu einzuführenden Tarifpositionen bei beiden Varianten anhand der jeweils minimalen Sitzungsdauer nimmt der Minutenkostensatz mit zunehmender Sitzungsdauer bis zur Dauer der nächsten abrechenbaren Tarifposition stets leicht ab. Dies ist aber bereits heute der Fall, wenn eine Physiotherapie-Sitzung länger als die durchschnittliche Dauer von 32.6 Minuten dauert und ist bei Pauschalen immer der Fall.
4.2 Präzisierung der Tarifposition 7311
In der aktuellen Position für aufwändige Physiotherapie (Position 7311) sind 10 Krankheitsbilder resp. Situationen aufgeführt, in welchen die Position abgerechnet werden darf. Zudem besteht der Nebensatz «…, welche die Behandlung erschweren.». Gemäss einigen Versicherern ist der Begriff «aufwändig» (im Titel der Position) problematisch, da dieser nicht weiter definiert ist. Die aktuelle Formulierung kann zu Unklarheiten führen. Es ist nicht klar, ob es ausreicht, wenn eines der aufgeführten Krankheitsbilder resp. eine der aufgeführten Situationen vorliegt (und diese die Behandlung in jedem Fall erschweren) oder ob die Behandlung bei Vorliegen eines der Krankheitsbilder/eine der Situationen zusätzlich erschwert sein muss. Es wird daher vorgeschlagen, die Formulierung wie folgt anzupassen, damit klar wird, dass die Behandlung zusätzlich zum Vorliegen eines der aufgeführten Krankheitsbilder resp. eine der aufgeführten Situationen erschwert sein muss: