Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/100: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 13 Seiten

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2 Zur Instruktion der Patientin oder des2 Zur Instruktion der Patientin oder des Patienten zum MTT-Programm kann die Patienten zum MTT-Programm kann die Physiotherapeutin oder der Physiothera- Physiotherapeutin oder der Physiotherapeut unabhängig von der Anzahl Sitzun- peut unabhängig von der Anzahl Sitzungen zwei Sitzungen innerhalb des ge- gen zwei Sitzungen innerhalb des gesamten MTT-Programms pro Patientin samten MTT-Programms pro Patientin oder Patient auf der Basis der Ziffer oder Patient auf der Basis der Ziffer 7301 anstelle von Ziffer 7340 verrech- 7300 plus maximal je zweimal der Ziffer nen. 7305 anstelle von Ziffer 7340 verrech-

nen.

5 Unveränderte Bestandteile des Anhangs 3 der Verordnung

Die einleitenden Bemerkungen und die Tarifpositionen 7313 bis 7363 bleiben unter Vorbehalt der vorgenannten Änderungen grundsätzlich gleich wie in der per 1. Januar 2018 festgelegten Tarifstruktur.

6 Auswirkungen

6.1 Auswirkungen auf den Bund

Die Verordnungsänderung der Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen hat für die Bundesverwaltung weder finanzielle und personelle Auswirkungen. Sie kann mit den bereits vorhandenen Ressourcen vorbereitet und umgesetzt werden.

6.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Ag-

glomerationen und Berggebiete

Diese Vorlage dürfte keine besonderen finanziellen Auswirkungen auf Kantone, Gemeinden, urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete haben.

6.3 Auswirkungen auf die OKP

Aufgrund der vorgeschlagenen Einführung einer Zeitkomponente sinkt der Anreiz, die Sitzungen abzukürzen (Variante 1) resp. wird dieser Anreiz ganz eliminiert (Variante 2). Diese Anpassungen können einen kostendämpfenden Effekt haben. Bei beiden Varianten würde beispielsweise eine Sitzung, die heute auf 20 Minuten gekürzt wird, aber mit der Pauschale für die allgemeine Physiotherapie zu 48 Taxpunkten abgerechnet wird, neu mit der Pauschale für eine kurze Physiotherapie-Sitzung (Variante 1) resp. mit der Grundpauschale (Variante 2) zu 32 Taxpunkten abgerechnet. Damit würden pro Sitzung 16 Taxpunkte eingespart werden. Andererseits werden Sitzungen, die heute länger als 30 Minuten dauern und ebenfalls mit der Pauschale für allgemeine Physiotherapie abgerechnet werden, mit der Variante 2 leicht teurer (8 Taxpunkte pro 5 Minuten). Da keine Angaben dazu vorliegen, wie viele Sitzungen aktuell verkürzt durchgeführt werden oder länger dauern, kann der Effekt auf die OKP-Kosten nicht abgeschätzt werden. Abgesehen davon wird die genaue Angabe der Mindestdauer einer Sitzung eine bessere Kontrolle der Patientinnen und Patienten über die ihnen in