Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/14: Verordnung des Bundesrats über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV) · 14 Seiten

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über der Mindestbesteuerung liegen, bleiben grundsätzlich unberücksichtigt. Die Auf- teilung des Kantonsanteils erfolgt proportional nach Massgabe der Unterbesteuerung.

2.3 Auswertung

Angesichts der Anzahl abgegebener Stellungnahmen können nicht sämtliche Vorschläge und Begründungen einzeln wiedergegeben werden. Im Interesse der Übersichtlichkeit wer- den deshalb insbesondere die hauptsächlichen Kritikpunkte wiedergegeben. Vernehmlas- sungsteilnehmende, die sich in ihrer Stellungnahme einer anderen anschliessen, werden je- weils einzeln genannt.

Für Einzelheiten sei auf die eingereichten Stellungnahmen verwiesen. Diese können unter folgendem Link abgerufen werden:

fedlex-data-admin-ch-eli-dl-proj-2022-14-cons_1-doc_6-de-pdf-a.pdf

3 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung

3.1 Grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmenden

Es herrscht ein breiter Konsens darüber, dass die Schweiz angesichts der internationalen Entwicklungen nicht untätig bleiben kann. Keine der Vernehmlassungsteilnehmenden stellt den Handlungsbedarf für die nationale Umsetzung des OECD/G20-Projekts in Frage. Als Ar- gumente werden insbesondere die Rechtssicherheit, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz oder die Tatsache, dass ansonsten das Ausland die Steuereinnahmen vereinnahmen würde, genannt.

Die SP unterstützt grundsätzlich die geplante Umsetzung der OECD Mindestbesteuerung. Allerdings ist sie mit der «föderalistisch geprägten Umsetzung» nicht einverstanden, da diese darauf abziele, den Kantonen weiterhin Anreize zu bieten, um den interkantonalen Steuer- wettbewerb zu fördern und aufrechtzuerhalten. In diesem Zusammenhang kritisiert sie, dass bei Unternehmen mit Geschäftseinheiten in mehreren Kantonen ein «nationales Blending» angewandt werden solle. Dieses führe dazu, dass die effektiven Steuersätze für Geschäfts- einheiten deutlich unter dem Mindeststeuersatz von 15 Prozent zu liegen kommen bzw. ver- bleiben können.

Bei einigen Aspekten der Verordnung sehen diverse Vernehmlassungsteilnehmende Anpas- sungsbedarf. Dieser betrifft insbesondere die Formulierung der Norm zur Zurechnung auf die Geschäftseinheiten und die vollständige Übereinstimmung mit den Mustervorschriften. Nach wie vor besteht ein grosses Interesse der Vernehmlassungsteilnehmenden an der Aufteilung der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer zwischen Bund und Kantonen.

3.2 Einführung mittels Verordnung

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden (ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, FR, SO, BS, BL, SH, AI, AR, SG, AG, GR, TG, TI, VD, VS, NE, GE, und JU sowie FDK, SSK,

FDP, ABPS, amcham, CCIG, CP, CVCI, FER, GEM, Interpharma, OREF, SBVg, SGB, SGV, SVV, SwissHoldings, VAV, ZBV, ZHK) stimmt dem vorgeschlagenen Vorgehen zu. Das schrittweise Vorgehen bzw. die thematische Aufteilung der Verordnungsbestimmungen in ei- nen materiellen und einen eher formellen Teil wird als zielführend erachtet, insbesondere weil das Implementation Framework auf Stufe der OECD/G20 noch nicht vorliegt.

Travail.Suisse lehnt den Inhalt der Verordnung ab und fordert eine grundlegende Neukon- zeption.