Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/18: Bundesbeschluss über den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel in grenzüberschreitenden Zivilprozessen · 11 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Bundesbeschluss über den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel in grenzüberschreitenden Zivilprozessen

5.16 Diverses

Eine Organisation64 regt an zu prüfen, ob die Erklärung Nr. 4 (Bewilligungsbedürftigkeit der Teilnahme eines ausländischen Gerichtsvertreters an einer rechtshilfeweisen Beweisaufnahme in der Schweiz) der Schweiz zum HBewÜ an die Neufassung der Erklärung Nr. 5 angepasst werden sollte.

6 Einsichtnahme

Gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren65 sind die Vernehmlassungsunterlagen, nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer und nach Kenntnisnahme durch den Bundesrat der Ergebnisbericht öffentlich zugänglich. Diese Dokumente sind in elektronischer Form auf der Publikationsplattform des Bundesrechts zugänglich.66 Ebenfalls auf der erwähnten Seite können die vollständigen Stellungnahmen eingesehen werden.

64CIVPRO

65 SR 172.061