Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/18: Bundesbeschluss über den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel in grenzüberschreitenden Zivilprozessen · 11 Seiten

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Bundesamt für Justiz BJ

Direktionsbereich Privatrecht

15. März 2024

Bundesbeschluss über den Einsatz elektroni-

scher Kommunikationsmittel in grenzüber-

schreitenden Zivilprozessen

Bericht über das Ergebnis des

Vernehmlassungsverfahrens

Zusammenfassung

Der Vorentwurf wird in seiner allgemeinen Stossrichtung mit einer Ausnahme gutgeheissen. Drei Teilnehmende sind allerdings der Auffassung, dass die über eine blosse Befragung hinausgehende Teilnahme an einer Verhandlung nicht erfasst werden soll.

Die geäusserten Änderungs-, Ergänzungs- und Präzisierungsvorschläge betreffen grösstenteils technische Details der Erklärung zum Haager Beweisübereinkommen (HBewÜ).

1 Allgemeines

Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf Bundesbeschluss über den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel in grenzüberschreitenden Zivilprozessen dauerte vom

23.11.2022 bis zum 09.03.2023.

Stellung genommen haben 25 Kantone, 4 politische Parteien und 12 Organisationen und weitere Teilnehmende. Insgesamt sind damit 41 Stellungnahmen eingegangen. Eine Organisation hat ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet1.

Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang.

Der vorliegende Bericht fasst die einzelnen Stellungnahmen zusammen. Für die Details sei auf die Originaltexte verwiesen (vgl. Ziff. 6).

2 Gegenstand des Vorentwurfs

Die Vernehmlassungsvorlage sieht vor, dass die Befragung oder Anhörung einer sich in der Schweiz aufhaltenden Person im Rahmen eines ausländischen Zivilverfahrens mittels Telefon- oder Videokonferenz neu ohne vorgängige behördliche Genehmigung zulässig ist, sofern gewisse Bedingungen zur Wahrung der schweizerischen Souveränität und zum Schutz der

1 Schweizerischer Arbeitgeberverband BJ-D-A4B03401/105