Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 56 Seiten
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4.1.11.3 Verantwortlichkeiten / Eigentumsrechte
Haftung für Daten und Dienste
Die Betreiberin der Dateninfrastrukturen des Bundes haftet im Rahmen der Verantwortlichkeitsgesetzgebung des Bundes.
Die Hoheit der über die Dateninfrastrukturen bereitgestellten Daten verbleibt bei den jeweiligen Datenlieferantinnen und - lieferanten29, sowohl bezüglich Kerndatenset wie auch bezüglich weiterer Daten. Insbesondere bleiben diese für die inhaltliche und technische Qualität ihrer Daten verantwortlich. Für Verkehrsnetz CH kann der Bundesrat sachbezogene eigenständige Regelungen erlassen.
Aus der Nutzung der Daten und Dienste kann gegenüber der Betreiberin kein Haftungsanspruch abgeleitet werden. Bei missbräuchli- cher Verwendung kann die Betreiberin die Nutzung unterbinden.
Eigentumsrechte an technischen Systemen und Inhalten
Die technischen Anlagen, die zugehörige Software für den Betrieb der MODI sowie die Funktionen, Dienste, Dokumentationen und weitere Unterlagen, die bereitgestellt werden, werden im Auftrag des Bundes durch die Betreiberorganisation beschafft oder erarbei- tet und stehen damit im Eigentum des Bundes bzw. der Betreiberin. Vorbehalten bleiben Rechte an einzelnen Komponenten, deren Nutzung in Form einer Lizenz von Dritten erworben wird und bei denen die Rechte beim Hersteller verbleiben, sowie die Rechte an Komponenten, die als Open Source Software entwickelt werden und den entsprechenden Lizenzbedingungen unterstehen.
Die über die MODI bereitgestellten Daten bleiben in der Regel im Eigentum der Datenlieferantinnen/-lieferanten (Dateneignerinnen/- eigner). Die Dateneigner definieren den Öffentlichkeitsstatus der Daten zum Datenzugang.
4.1.12 Weitere Dateninfrastrukturen oder Themen mit Bezug zur MODI
Es gibt verschiedene Dateninfrastrukturen sowie weitere Aktivitäten, die einen Bezug zum Thema effizientes Mobilitätssystem haben. Die relevantesten werden nachfolgend dargestellt.
4.1.12.1 Dateninfrastrukturen mit partiellem Bezug zur MODI
Die nachfolgend beschriebenen Dateninfrastrukturen haben nur einen partiellen Bezug zur Nutzung von Mobilitätsdaten im Sinne dieser Vorlage und werden deshalb unabhängig von der MODI betrieben und weiterentwickelt.
Bundes Geodaten-Infrastruktur
Die Bundes Geodaten-Infrastruktur bezweckt den einfachen und preiswerten Zugang zu einem optimalen Angebot an amtlichen Geoinformationen. Eine Geodaten-Infrastruktur (GDI) ist ein System von politischen Massnahmen, institutionellen Einrichtungen, Technologien, Daten und Personen, welches den Austausch und die effiziente Nutzung geografischer Informationen ermöglicht. Kernaufgabe des Bereichs Koordination, Geoinformation und Services (KOGIS) von swisstopo ist der Aufbau, die Weiterentwick- lung und der Betrieb der Bundes Geodaten-Infrastruktur (BGDI) mit dem Ziel einer effizienten Nutzung der geographischen Infor- mationen des Bundesrechts.
Für die Weiterentwicklung der Bundes Geodaten-Infrastruktur haben der Bundesrat (am 11.12.2020) und die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz BPUK (am 17.09.2020) die «Strategie Geoinformation Schweiz» verabschiedet. Darin legen sie dar, wie sie künftig aktuelle, verlässliche Geoinformationen vernetzen und für alle einfach zugänglich machen wollen. Mit der «Strategie Geoinformation Schweiz» wollen Bund und Kantone gemeinsam mit allen Beteiligten verlässliche, detaillierte, aktuel- le und interoperable Geoinformationen zugänglich machen. Die Arbeiten im Rahmen der Bundes Geodaten-Infrastruktur erfolgen in Koordination mit jenen zu Verkehrsnetz CH, welche insbesondere auf die Vernetzung der Verkehrsnetzdaten fokussieren und damit das Ökosystem Geoinformation im spezifischen Bereich der Verkehrsnetzdaten weiterentwickeln.
Dateninfrastruktur Stromversorgung
Die Anzahl der Teilnehmer und die Komplexität im Stromsystem steigt. Das heutige, durch eine Vielzahl von Schnittstellen und Teillösungen geprägte System kann damit längerfristig kaum umgehen. Eine leistungsfähige Dateninfrastruktur mit einer nationalen Plattform, einem sogenannten Datahub, ist wichtig für eine sichere und effiziente Stromversorgung und einen effizienten Strommarkt sowie für digitale und datenbasierte Innovation insbesondere im Energiedienstleistungsbereich. Diese Infrastruktur soll dafür sorgen, dass Schnittstellen und Komplexität reduziert werden können. Sie soll Prozesseffizienz, Automatisierung und Innovation unterstüt- zen. Dazu werden sogenannte Stammdaten von Messpunkten zentral vorgehalten und verwaltet. Andere Daten, wie Messwerte zu Verbrauch und Produktion, sollen weiterhin dezentral bei den für die Messung zuständigen Akteuren verbleiben; der Austausch dieser Daten erfolgt indes ebenfalls über die zentrale Dateninfrastruktur und damit einheitlich für alle Bedarfsträger. Der Betreiber der Dateninfrastruktur wird bei der Bereitstellung auf Qualität und Latenz der Daten zu achten haben sowie auf den Datenbedarf nach Aggregaten seitens Drittparteien eingehen. Die gesetzliche Grundlage wird derzeit im Stromversorgungsgesetz unter Federfüh- rung des BFE im Rahmen der Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien30 geschaf- fen.
Linked Data Service – LINDAS
Linked Data ist eine Technologie, mit deren Hilfe Daten leicht miteinander verknüpft werden können – daher der Name „Linked Data“. Das können Daten unterschiedlichster Themenbereiche und Herkunft sein. Die Technologie ist Teil des Semantischen Webs.
29 Dateninhaber gemäss Rollenmodell der Nationalen Datenbewirtschaftung
30 Botschaft 21.6.2021