Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1
Ergebnis Vernehmlassung
17%
6% Ja
Nein leer
77%
Abbildung 2: Frage 2.
Eine deutliche Mehrheit von 93 Antwortenden (Total Ja und Nein 100) (u.a. 21 Kantone, alle Dachverbände) bestätigt, dass Mobilitätsdaten zentrale Bedeutung für das Funktionieren von
Verkehr und Mobilität haben und als systemrelevante Infrastruktur zu betrachten sind, insbe-
sondere weil Daten heute für ein funktionierendes Mobilitätssystem auch im internationalen Kontext unabdingbar sind.
Gemäss den Zustimmenden leisten Mobilitätsdaten einen zentralen Beitrag für ein funktionierendes Mobilitätssystem (u.a. BL, BS, GE, SG, ZG, ZH, economiesuisse, TRAVYS).
Der Begriff «dritte Infrastruktur» ist nicht zwingend intuitiv und zu prüfen (u.a. SATW, Swiss Data Alliance, SchweizMobil), bzw. eine klare Definition von Mobilitätsdaten als Infrastruktur nötig (u.a. JU, economiesuisse, die Arbeitgeber, ACS VFAS, CSA/SSR).
Mobilitätsdaten sollen auch in grenzüberschreitenden Räumen zur Verfügung stehen. (u.a. GR, SG, SH, TG).
Der Luftverkehr soll integriert werden (u.a. JU, economiesuisse, die Arbeitgeber, ACS, cvci, fer-Ge, Flughafen Zürich, Swiss).
Vereinzelt wird eine differenzierte Betrachtung für Mobilitätsdaten privater Unternehmen gefordert (u.a. die Arbeitgeber, economiesuisse).
Lediglich eine kleine Minderheit von 7 Antwortenden (Total Ja und Nein 100) (FR, NE, VS, TL, ZVV, Bus-OstCH, EPFL) ist damit nicht einverstanden, insbesondere weil die Hauptrolle auch
künftig bei den physischen Verkehrsinfrastrukturen gesehen wird und der Einfluss von Mo-
bilitätsdaten überschätzt wird.
Die Hauptrolle wird bei den physischen Infrastrukturen gesehen und die dargelegte Verknüpfung mit Mobilitätsdaten als zu stark betrachtet; die Bezeichnung als «dritte Infrastruktur» ist übertrieben (NE, VS, busost.ch, EPFL).
Der Einfluss der Mobilitätsdaten im Mobilitätssystem wird zwar als gross eingeschätzt, jedoch überschätzt (FR).
30/274 BAV-D-318B3401/238