Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1
4.3 Mobilitätsdaten und öffentliche Hand
4.3.1 Frage 3: Mobilitätsdaten und ihre Bedeutung für die öffentliche Hand
Teilen Sie die Ansicht, dass eine staatliche Mobilitätsdateninfrastruktur Bund, Kantone, Gemeinden und Städte in ihren Aufgaben im Mobilitätsbereich (Betrieb Infrastruktur / Bestellung Angebote) unterstützen würde (vgl. Ziff. 1.1.5 erl. Bericht)?
Ergebnis Vernehmlassung
19%
Ja 10% Nein leer
71%
Abbildung 3: Frage 3.
Eine deutliche Mehrheit von 86 Antwortenden (Total Ja und Nein 98) (u.a. 24 Kantone, sowie mehrere Dachverbände (z.B. SAB, SGB) und Branchenorganisationen u.a. ASP) bestätigt die Bedeutung von Mobilitätsdaten für die öffentliche Hand, insbesondere mit der Notwendigkeit einer besseren Vernetzung für mehr Effizienz im Mobilitätssystem und einer vereinfachten Zusammenarbeit auf allen Ebenen.
Diese Haltung wird begründet mit dem Verweis, dass die Vernetzung eine Voraussetzung für die angestrebte Effizienzsteigerung des schweizerischen Gesamtmobilitätssystem ist, insbesondere hinsichtlich der Nutzungsdaten und der Zusammenarbeit auf allen föderalen Ebenen (u.a. BS, JU, SZ, ZG, ASP, die Post, SchweizMobil) und auch für die Planung (u.a. VD, TG, SG, CH++).
Der Zugang zu den Daten würde vereinfacht, insbesondere im Hinblick auf die Vernetzung mit Europa (u.a. BE, GR, SG, SH).
Das schafft die Voraussetzung, damit es nicht zur Diskriminierung von einzelnen Akteuren kommt und Doppelspurigkeiten vermieden werden können (WEKO).
Lediglich eine kleine Minderheit von 12 Antwortenden (Total Ja und Nein 98) (u.a. economie-
suisse, Die Arbeitgeber, FRS, SWISS, ZVV) stimmt dieser Frage nicht zu, insbesondere weil jegliche Infrastrukturen in erster Linie Nutzen für Private stiften sollen, eine Zentralisierung der Daten und eine staatliche Steuerung der Mobilität befürchtet wird.
Sie sind der Ansicht, dass der Nutzen von Infrastrukturen eine Basis schafft, die primär den privaten Akteuren im Mobilitätsbereich zugutekommen soll (z.B. economiesuisse, die Arbeitgeber, SWISS).
32/274 BAV-D-318B3401/238