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Vernehmlassung 2022/3: Änderung der Verordnung über die amtliche Vermessung sowie technische Ausführungsverordnungen · 10 Seiten
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Amtliche Vermessung V VBS «%ASFF_YYYY_ID»
Art. 3 Daten: Inhalt
Die Daten der amtlichen Vermessung enthalten die Daten des Plans für das Grundbuch (Art. 7 VAV) und weitere Informationen, insbesondere die Daten zu:
a. den Punktzeichen;
b. den bestehenden, geplanten oder projektierten Gebäuden nach den Artikeln 2 Buchstabe b und 7 Absatz 1 Buchstaben a und b sowie Absatz 2 der Verordnung vom 9. Juni 20172 über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister sowie den übrigen bestehenden, geplanten oder projektierten Bauten und Anlagen;
c. den bestehenden, geplanten oder projektierten Verkehrswegen;
d. den Gewässern;
e. der weiteren Beschaffenheit der Erdoberfläche;
f. weiteren Objekten, soweit diese für die Nutzung des Grundstücks, für die amtliche Vermessung oder für die Erstellung von abgeleiteten amtlichen Produkten (Art. 6) von Bedeutung sind;
g. den geografischen Namen;
h. den technischen und administrativen Einteilungen.
Art. 4 Daten: Genauigkeit
1Die Daten der amtlichen Vermessung müssen eine für den Gebrauch differenzierte und angemessene Genauigkeit aufweisen.
2Für die Genauigkeitsanforderungen an die Daten gelten folgende Toleranzstufen (TS) für die nachfolgend genannten Gebiete:
a. TS 1: Stadtgebiete;
b. TS 2: Bauzonen und überbaute Gebiete;
c. TS 3: intensiv genutzte Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsgebiete;
d. TS 4: extensiv genutzte Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsgebiete;
e. TS 5: Sömmerungsgebiete und unproduktive Gebiete.
3Die Kantone sind für die Zuordnung der Gebiete zuständig.
4Für die Daten des Plans für das Grundbuch erlassen die V+D und das Eidgenössische Amt für Grundbuch- und Bodenrecht (EGBA) gemeinsame Weisungen über die minimalen Anforderungen an die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Daten für jede Toleranzstufe. Für die übrigen Daten der amtlichen Vermessung erlässt die V+D Weisungen über diese Anforderungen.
Art. 5 Technische und administrative Dokumente
1Die technischen und administrativen Dokumente der amtlichen Vermessung sind: