Vorlage
Vernehmlassung 2022/31: Bundesgesetz über einen Rettungsschirm für die Elektrizitätswirtschaft · 9 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 3Fedlex · Vorlage
Gesetz «%ASFF_YYYY_ID»
insbesondere welche finanziellen, organisatorischen, technischen und administrativen Massnahmen sie vorsehen müssen.
3Der Darlehensvertrag enthält Vorgaben zur Umsetzung von Absatz 1 Buchstaben a und b, insbesondere:
a. die Beschränkung von Handelsgeschäften;
b. Mindestliquiditätsanforderungen;
c. Offenlegungspflichten betreffend die Höhe und die Ausschöpfung von Darlehen und Kreditlinien der bestehenden Finanzierungspartner.
4Die systemkritischen Unternehmen, ihre Revisionsstellen, die für ihre Buchführungs- und Treuhandtätigkeiten beigezogene Personen und Unternehmen sowie die Kantone und Gemeinden sind verpflichtet, den für den Vollzug zuständigen Bundesstellen einschliesslich der ElCom und der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) sowie beauftragten Dritten nach Artikel 16 Absatz 3 sämtliche für den Vollzug dieses Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, insbesondere:
a. die aktuelle Finanzlage und die Finanzplanung für den Zeitraum des Rettungsschirmes;
b. zu den abgeschlossenen Energiehandelsgeschäften;
c. die Informationen betreffend die Höhe und die Ausschöpfung von Darlehen und Kreditlinien der bestehenden Finanzierungspartner;
d. den Wert der offenen Risikopositionen mit Gegenparteien;
e. dazu, bei welchen Marktentwicklungen das systemkritische Unternehmen auf zusätzliche Liquidität angewiesen sein könnte.
2. Abschnitt: Darlehen des Bundes
Art. 6 Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens
1Ein Darlehen kann gewährt werden, wenn:
a. das Unternehmen nicht überschuldet ist;
b. das Unternehmen den Pflichten nach Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 5 Absätze 1 und 2 hinreichend nachgekommen ist und die Pflichten nach Artikel 5 Absatz 4 laufend erfüllt; und
c. ausserordentliche Marktentwicklungen zu einem Liquiditätsengpass beim Unternehmen führen, insbesondere weil hohe Geldsicherheiten für Energiehandelsgeschäfte geleistet werden müssen oder eine bedeutende Gegenpartei auszufallen droht und in der Folge die Illiquidität oder die Überschuldung drohen würde, welche die Elektrizitätsversorgung in der Schweiz gefährden würden.
2Ist das systemkritische Unternehmen Teil einer Konzernstruktur, wird nur ein Darlehen an die oberste Konzerngesellschaft, die den Konzern konsolidiert, gewährt.