Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 43 Seiten

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einem Sockelbeitrag von 20 Prozent ohne Zusatzbeitrag. TG spricht sich für einen Sockelbeitrag von 10 Prozent ohne Zusatzbeitrag aus. BE (Eventualantrag) befürwortet einen Sockelbeitrag ohne Zusatzbeiträge, nennt aber keinen Prozentsatz für den Sockelbeitrag. Die wichtigsten gegen das Bonus-System ins Feld geführten Argumente beziehen sich auf den minimalen Anreizeffekt für die Kantone, wo der politische Wille zu vermehrtem Handeln in den vom Gesetz abgedeckten Bereichen fehle, die Ungleichbehandlung der Eltern je nach Wohnort und die Komplexität der Umsetzung, die einen hohen administrativen Aufwand verursachen würde. NE erwähnt ebenfalls, dass das angedachte System keinen Anreiz zur Weiterentwicklung des kantonalen Angebots enthalte und genau die Kantone benachteilige, die bereits die Initiative ergriffen haben, um den Familien ein umfassendes, hochwertiges Betreuungsdispositiv anzubieten. Die SAB ist ebenfalls der Meinung, das «Bonus»-System sei nicht angemessen. Sie wünscht sich ein System mit einem Sockelbeitrag von 20 bis 30 Prozent, der über die Jahre sukzessive reduziert wird, sofern die Kantone ihre Bemühungen nicht intensivieren und ebenfalls entsprechende Beiträge zur Reduktion der Elterntarife sprechen. AR befürwortet ein ähnliches System.

Falls eine Unterscheidung getroffen werden sollte, sprechen sich die SODK und 7 Kantone (AI, AR, FR, GL, JU, OW und UR) bei einer Unterscheidung zwischen Sockel- und Zusatzbeitrag für eine Unterscheidung nach Alterskategorien aus: 20 Prozent auf Vorschulstufe, 10 Prozent auf Primarstufe und 0 Prozent auf Sekundarstufe.

GE unterstützt die Option eines Anspruchs auf den Zusatzbeitrag mit einem linearen Verlauf in elf Kategorien, d. h. einen Anspruch auf den Zusatzbeitrag von 0 bis 10 Prozent. Dies entspricht auch einem Eventualantrag der SODK. GE fragt sich, ob die Subventionen zur Reduktion der von den Eltern zu tragenden Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung in der Praxis getrennt ermittelt werden können, und spricht sich dafür aus, die gesamten ordentlichen langfristigen Subventionen zu berücksichtigen. BE und GR sind der Auffassung, dass die für die Festlegung des Sockel- und Zusatzbeitrags notwendigen Zahlen nicht verfügbar sind und der Aufwand für ihre Erhebung unverhältnismässig wäre.

Politische Parteien

Die Mehrheit der Parteien (Die Junge Mitte Schweiz, Die Mitte, Die Mitte Frauen, EVP, FDP-Frauen und GLP), die die Vorlage befürwortet, heisst das Bonus-System, d. h. die Kombination aus einem Sockel- und einem Zusatzbeitrag, gut. Die zustimmenden Parteien begründen dies damit, dass einerseits Eltern in der ganzen Schweiz von der Unterstützung durch den Bund profitieren können und andererseits die Kantone einen Anreiz haben, ihre Subventionen nicht zu senken bzw. diese zu erhöhen. Die GPS zeigt sich offen für einen allfälligen Zusatzbeitrag, sofern dieser auf einem erhöhten Sockelbeitrag aufbaut. Die SVP (Eventualantrag) spricht sich gegen den Zusatzbeitrag aus: Dieser sei unvereinbar mit der Kompetenzverteilung in der Bundesverfassung. Die SP (Eventualantrag) lehnt den Zusatzbeitrag ebenfalls ab: Eltern in Kantonen, die die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung nur minimal subventionieren, sollten nicht zusätzlich durch niedrige Bundesbeiträge bestraft werden. Ausserdem sei fraglich, ob an die Eltern ausbezahlte Zusatzbeiträge die Kantone zu einer höheren Subventionierung der Angebote mobilisieren könnten.

Was die Höhe des Sockelbeitrages anbelangt, so ist es für die FDP-Frauen zwingend, dass die in der Vorlage vorgeschlagenen 10 Prozent der Kosten eines familienergänzenden Kinder-