Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 43 Seiten
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betreuungsplatzes nicht unterschritten werden dürfen. Die Mitte Frauen fordern eine Erhöhung des Sockelbeitrages auf 15 Prozent, die EVP, die GPS und die SP (Eventualantrag) sprechen sich für eine Erhöhung des Sockelbeitrags auf 20 Prozent aus. Sie begründen die Erhöhung vor allem damit, dass dadurch eine höhere volkswirtschaftliche Wirkung erzielt werden kann. Die SVP (Eventualantrag) unterstützt einen Sockelbeitrag, der in allen Kantonen gleich hoch ist oder 10 Prozent der für die Eltern anfallenden Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung entspricht.
Betreffend Berechnung des Zusatzbeitrages soll nach Auffassung der EVP der zu berücksichtigende Jahresbetrag die Subventionen des Kantons, der Gemeinden und der Arbeitgeber umfassen, die diese dauerhaft zur Senkung der Kosten der Eltern für die familienergänzende Bildung und Betreuung bezahlen. Für die EVP ist es wichtig, dass die pädagogische Qualität nicht aussen vorgelassen wird und für die Kantone und Gemeinden keine negativen Qualitäts- und Finanzierungsanreize entstehen. Die FDP-Frauen erachten das Berechnungsmodell mit den drei vorgesehenen Schwellenwerten als problematisch, da dieses zu Fehlanreizen führen könne. Sie befürworten daher ein lineares Berechnungsmodell.
Verbände der Wirtschaft
3 Verbände der Wirtschaft (BPW Switzerland, SBLV und SGB) befürworten einen Sockelbeitrag des Bundes, der pro Platz 20 Prozent der durchschnittlichen Vollkosten eines familienergänzenden Betreuungsplatzes entspricht. Nach Auffassung des SBLV und des SGB soll dieser Sockelbeitrag an die Kantone ausbezahlt und mit Kriterien bezüglich Tarifstrukturvorgaben, Qualität, Arbeitsbedingungen und Zugangschancen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen verknüpft werden. Ein allfälliger Zusatzbeitrag als Anreiz für die Kantone müsse auf diesem Sockelbeitrag aufbauen. Nach Auffassung von Travail.Suisse soll sich die Höhe des Sockelbeitrages auf 50 Prozent der Durchschnittskosten eines familienergänzenden Kinderbetreuungsplatzes belaufen.
BPW Switzerland, GastroSuisse und der SAV sprechen sich für die Einführung eines Sockel- und Zusatzbeitrags aus. Der SBLV (Eventualantrag) und der SGB (Eventualantrag) zeigen sich offen für einen allfälligen Zusatzbeitrag, sofern ein erhöhter Sockelbeitrag vorgesehen werde. Travail.suisse lehnt einen Zusatzbeitrag ab.
Nach den Ausführungen von GastroSuisse und des SAV soll der Zusatzbeitrag auf der Grundlage eines linearen Modells anstelle eines Modells mit Schwellenwerten berechnet werden und bei Erreichen eines definierten Schwellenwertes nicht mehr ansteigen.
Weitere Organisationen und interessierte Kreise
Die EKF, die EKKJ und die EKFF sprechen sich für einen einheitlichen Beitrag von 20 Prozent aus. Für sie ist das Bonus-System komplex und bietet keinen wirksamen Anreizeffekt. Sie lehnen die Einteilung der Kantone in drei Gruppen ab, weil dies zu einer wohnortabhängigen Ungleichbehandlung der Eltern und somit der Kinder führen würde. Die EKFF würde einer Senkung des Beitrags auf 15 Prozent zustimmen, um einen Teil des auf diese Weise eingesparten Betrags für die Qualitätsentwicklung und im vorliegenden Fall für eine Initiative im sozialen Bereich einsetzen zu können. Gemäss der EKF müsste der Sockelbreitrag bei 20 Prozent bleiben, falls das Bonus-System beibehalten würde.