Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/34: 21.403 n Pa. Iv. WBK-N. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung · 43 Seiten

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finanziellen Lage der Eltern, ihrer Erwerbstätigkeit oder ihres Erwerbspensums zu formulieren: «Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung, um die Chancengerechtigkeit der Kinder zu verbessern.» Die EKFF möchte die Bestimmung so ergänzen, dass sie nicht restriktiv ist. Die Betreuung dürfe nicht nur aus dem Blickwinkel der Eltern betrachtet werden, sondern sei auch unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung der Chancengerechtigkeit für die Kinder zu beurteilen. Ausserdem müssten auch Eltern, die sich wegen einer Krankheit oder eines Unfalls oder weil sie eine Stelle suchen oder ein Beschäftigungsprogramm absolvieren, nicht um ihre Kinder kümmern können, in den Genuss der Bundessubventionen kommen. Die EKF stellt klar: Falls an einer Subjekt- anstelle einer Sockelfinanzierung an die Kantone festgehalten wird, muss diese umfassend und inklusiv ausgestaltet werden, damit alle Familien davon profitieren.

Bei den anderen interessierten Organisationen fordert eine grosse Anzahl der Befragten (AFAE, ARTISET, Dachverband Bildung und Betreuung, dtma, EFS, FFAES, FKV, Gesundheitsförderung Schweiz, K&F Fachstelle Kinder und Familien, Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz, Pro Familia Schweiz, SKF und SRK), die Bestimmung so zu formulieren, dass der Kreis der Begünstigten nicht eingeschränkt wird. Einige (Ausbildungsstätte kid, FKS Glarnerland, FKS Kanton Bern, Gesundheitsförderung Schweiz, iks, kibesuisse, Kinderschutz Schweiz, SKG, SSLV und SVAMV) schlagen vor, weitere Gründe für die Inanspruchnahme einer Betreuung hinzuzufügen oder diese Bedingung schlicht zu streichen (Alliance Enfance und Pro Enfance). Nach Ansicht von kibesuisse sollte klargestellt werden, dass der Bundesbeitrag der Verbesserung der Chancengerechtigkeit der Kinder sowie der Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben oder Ausbildung dient.

Die von alliance F in ihrer Stellungnahme verfolgte Argumentation zeigt, dass sie gegen den Grundsatz ist, die Gewährung des Beitrags an eine Erwerbstätigkeit oder eine Ausbildung zu knüpfen. Dies führe zu einem Mehraufwand für die Kantone, und es könne andere wichtige Gründe für die Inanspruchnahme einer institutionellen Betreuung als eine Berufstätigkeit oder eine Ausbildung geben (z. B. die Förderung und das Wohl des Kindes sowie die Entlastung der Eltern, insbesondere im Fall von Kindern mit Behinderungen). Dieser Meinung sind auch Helvetiarockt, HFE, NGO-Koordination post Beijing Schweiz, Pro Infirmis, Procap Schweiz, SGB-FSS und SKG.

5.3.3 Zusammensetzung des Sockel- und Zusatzbeitrags Während eine grosse Mehrheit der Kantone sowie die teilnehmenden ausserparlamentarischen Kommissionen das System aus Sockelbeitrag und Zusatzbeitrag ablehnen und einzig einen Sockelbeitrag bevorzugen, befürworten die meisten politischen Parteien sowie eine grosse Zahl der Dachverbände der Wirtschaft und eine Vielzahl weiterer interessierter Organisationen ein Bonus-System.

Kantone, SODK und Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Nur 4 Kantone (GE, LU, SH und VS) stellen das System bestehend aus einem Sockelbeitrag und einem Zusatzbeitrag nicht in Frage (Bonus-System, das als Anreiz für die Kantone gedacht ist). GE und VS sind hinsichtlich der Anreizfunktion des Systems explizit zuversichtlich.

19 Kantone (AG, AI, AR, BL, BS, FR, GL, GR [2. Eventualantrag], JU, NE, NW, OW, SG, SO, SZ, TI, UR, VD und ZH) sowie der SGV, die SODK und der SSV wünschen ein System nur mit