Vorlage
Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 353 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 318Fedlex · Vorlage
Verordnung des EDI über die Hygiene beim Schlachten «%ASFF_YYYY_ID»
e. mit separater Abwasserableitung, damit die Sicherheit von Lebensmitteln durch Abwasser nicht gefährdet wird.
Ziff. 5 Besondere Anforderungen an Schlachtbetriebe für Hausgeflügel und Laufvögel Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. c sowie Abs. 2
1Für Schlachtbetriebe von Hausgeflügel oder Laufvögeln, ausgenommen Betriebe mit geringer Kapazität, müssen die nachstehenden Aktivitäten in einem dafür bestimmten Raum durchgeführt werden:
c. das Ausnehmen und weitere Schlachtarbeiten einschliesslich der Zugabe von Würzstoffen an ganze Schlachttierkörper;
2Für Personen, die mit lebendem Hausgeflügel oder Laufvögeln umgehen oder Hausgeflügel oder Laufvögel entfedern, sind in Grossbetrieben ein separater Umkleideraum und separate Toiletten erforderlich.
Ziff. 6 Besondere Anforderungen an Wildbearbeitungsbetriebe Abs. 1
1Die Annahme und die Lagerung von nicht enthäutetem und nicht entfedertem Wild sowie das Enthäuten und Entfedern erfolgen räumlich oder zeitlich voneinander getrennt. Der Raum für die Lagerung muss gekühlt werden.