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Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 353 Seiten
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Verordnung des EDI über die Hygiene beim Schlachten «%ASFF_YYYY_ID»
Körperteil Tätigkeit
3.1.2 Lunge besichtigen
Luftröhre (Trachea) besichtigen
Speiseröhre (Oesophagus) besichtigen
3.1.3 Herzbeutel (Pericard) öffnen, besichtigen
Herz besichtigen
3.1.4 Zwerchfell (Diaphragma) besichtigen
3.1.5 Leber besichtigen
Lymphknoten an der Leberpforte (Lnn. besichtigen
portales)
3.1.6 Magen und Darm besichtigen
Gekröse (Mesenterium) besichtigen
Lymphknoten der Magengegend und besichtigen
Mesenteriallymphknoten (Lnn. gastrici,
Lnn. mesenterici craniales et caudales)
3.1.7 Milz besichtigen
3.1.8 Nieren besichtigen
3.1.9 Brustfell (Pleura) besichtigen
Bauchfell (Peritonaeum) besichtigen
3.1.10 Geschlechtsorgane besichtigen (mit Ausnahme des
Penis, falls er bereits entfernt worden ist)
3.1.11 Uterus besichtigen, Trächtigkeit im
letzten Drittel dokumentieren 3.1.12 Gesäuge und Gesäugelymphknoten besichtigen
(Lnn. supramammarii)
3.1.13 Nabelgegend bei Ferkeln besichtigen
3.1.14 Muskelfleisch, Fett- und Bindegewebe besichtigen
3.1.15 Muskulatur erheben von Proben zur Unter-
suchung auf Trichinellen 3.1.16 Knochen, Gelenke, Sehnenscheiden besichtigen
Spaltfläche der Wirbelsäule besichtigen
3.1.17 Schwarte besichtigen
3.2 Erweiterte Fleischuntersuchung
3.2.1 Unterkieferlymphknoten (Lnn. mandibu- besichtigen, anschneiden
lares)
3.2.2 Lunge durchtasten, Querschnitt im
hinteren Drittel der Lunge durch die Hauptluftröhrenäste; diese Anschnitte sind nicht erforderlich, wenn die Lunge vom menschlichen Verzehr ausgeschlossen wird
Lungenwurzellymphknoten besichtigen
(Lnn. bifurcationes et eparteriales)