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Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 353 Seiten

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Verordnung des EDI über die Hygiene beim Schlachten «%ASFF_YYYY_ID»

Körperteil Tätigkeit

3.1.2 Lunge besichtigen

Luftröhre (Trachea) besichtigen

Speiseröhre (Oesophagus) besichtigen

3.1.3 Herzbeutel (Pericard) öffnen, besichtigen

Herz besichtigen

3.1.4 Zwerchfell (Diaphragma) besichtigen

3.1.5 Leber besichtigen

Lymphknoten an der Leberpforte (Lnn. besichtigen

portales)

3.1.6 Magen und Darm besichtigen

Gekröse (Mesenterium) besichtigen

Lymphknoten der Magengegend und besichtigen

Mesenteriallymphknoten (Lnn. gastrici,

Lnn. mesenterici craniales et caudales)

3.1.7 Milz besichtigen

3.1.8 Nieren besichtigen

3.1.9 Brustfell (Pleura) besichtigen

Bauchfell (Peritonaeum) besichtigen

3.1.10 Geschlechtsorgane besichtigen (mit Ausnahme des

Penis, falls er bereits entfernt worden ist)

3.1.11 Uterus besichtigen, Trächtigkeit im

letzten Drittel dokumentieren 3.1.12 Gesäuge und Gesäugelymphknoten besichtigen

(Lnn. supramammarii)

3.1.13 Nabelgegend bei Ferkeln besichtigen

3.1.14 Muskelfleisch, Fett- und Bindegewebe besichtigen

3.1.15 Muskulatur erheben von Proben zur Unter-

suchung auf Trichinellen 3.1.16 Knochen, Gelenke, Sehnenscheiden besichtigen

Spaltfläche der Wirbelsäule besichtigen

3.1.17 Schwarte besichtigen

3.2 Erweiterte Fleischuntersuchung

3.2.1 Unterkieferlymphknoten (Lnn. mandibu- besichtigen, anschneiden

lares)

3.2.2 Lunge durchtasten, Querschnitt im

hinteren Drittel der Lunge durch die Hauptluftröhrenäste; diese Anschnitte sind nicht erforderlich, wenn die Lunge vom menschlichen Verzehr ausgeschlossen wird

Lungenwurzellymphknoten besichtigen

(Lnn. bifurcationes et eparteriales)