Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/37: UKRAINE: Anpassungen Lebensmittelrecht – Erleichterungen bei Kennzeichnungsvorgaben aufgrund von Versorgungsengpässen · 8 Seiten

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1. Ausgangslage

Die in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Anpassungen sehen vor, in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV; SR 817.02) dem EDI die Kompetenz zu geben, bei Versorgungsengpässen infolge einer unvorhergesehenen, durch äussere Faktoren bedingten Situation, in einer Departementsverordnung befristet Abweichungen von den Anforderungen an die Information über Lebensmittel vorzusehen und die Modalitäten festzulegen. Der Gesundheits- und Täuschungsschutz sind weiterhin zu gewährleisten. In der Verordnung des EDI sind alternative Kennzeichnungsmöglichkeiten vorgeschlagen für Produkte, welche Sonnenblumenöl und Lecithin aus Sonnenblumenöl mit Herkunft Ukraine in der Original-Rezeptur haben und keine spezielle Auslobung (Wort, Bild) der Zutat Sonnenblumenöl aufweisen.

2. Vernehmlassungsverfahren

Vom 25. Mai bis zum 8. Juni 2022 hat das EDI im Auftrag des Bundesrats eine Vernehmlassung (Art. 3 Abs. 1 Bst. d Vernehmlassungsgesetz; SR 172.061) durchgeführt. Die Vernehmlassung wurde verkürzt durchgeführt (Art. 7 Abs. 4 VlG). Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass das EDI Lieferengpässe für Sonnenblumenöl und Lecithin aus Sonnenblumenöl bereits ab Sommer 2022 erwartet, weil Lieferungen von Sonnenblumenkernen resp. -öl aus der Ukraine erschwert sind oder komplett ausfallen. Da diese Zutaten durch andere ersetzt werden müssen, entsprechen die Deklarationen auf den Verpackungen nicht mehr den Tatsachen. Eine kurzfristige vollständige Umetikettierung der betroffenen Lebensmittel ist aufwendig, kostenintensiv und logistisch kaum realisierbar. Um zu ermöglichen, dass solche Produkte weiterhin in Verkehr gebracht werden können (verhindern von Food waste), müssen die Erleichterungen bei den Kennzeichnungsvorgaben rechtzeitig per 15. Juli 2022 in Kraft treten können. Deshalb wurde die Vernehmlassung verkürzt durchgeführt.

Neben den Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein wurden die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und weitere Organisationen und interessierte Kreise begrüsst.

Insgesamt sind 48 Stellungnahmen (Kantone: 25, Parteien: 1, Dachverbände: 6, interessierte Kreise: 16) zu den Verordnungsänderungen eingegangen, welche auf der Internetseite Abgeschlossene Vernehmlassungen - 2022 eingesehen werden können. Der Kanton Schwyz, der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Gewerkschaftsbund und die réservesuisse Genossenschaft haben von der Vernehmlassung Kenntnis genommen, jedoch auf eine inhaltliche Stellungnahme verzichtet.

Der nachfolgende Bericht enthält eine Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen. Zuerst werden die allgemeinen Bemerkungen zusammengefasst, gefolgt von den detaillierten Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln.

3. Allgemeine Bemerkungen

Die Gewährung von Erleichterungen bei der Kennzeichnung aufgrund der Situation in der Ukraine wurde von den Vernehmlassungsteilnehmenden grundsätzlich begrüsst.

Herkunft Ukraine

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Anpassung auf die Herkunft Ukraine zu einschränkend sei. Sie weisen darauf hin, dass ein weitgehender Ausfall der Lieferungen aus der Ukraine auf dem gesamten Weltmarkt zu einer Verknappung diese beiden Zutaten führen werde und somit die geplante Regelung auf die beiden Zutaten unabhängig ihrer Herkunft auszudehnen sei.

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