Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 120 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Individualbesteuerung
Der Verlauf der Kurven lässt sich wie folgt erklären.
- Im Status quo ist die Grenzsteuerbelastung auf dem Zweiteinkommen umso höher, je höher das Ersteinkommen ist. Diese Konsequenz resultiert aus der Logik der gemeinsamen Besteuerung, wonach das Paar als Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet wird und deshalb das Zweiteinkommen ausgehend vom Ersteinkommen besteuert wird. Ausgehend von einem sehr niedrigen Zweiteinkommen ist die Grenzsteuerbelastung im Status quo aufgrund des Zweiverdienerabzugs niedrig. Dies kommt links in der obigen Grafik zum Ausdruck. Sobald der Zweiverdienerabzug konsumiert ist, steigt der Grenzsteuersatz mit steigendem Ersteinkommen rasch an.
- Bei der Reformvariante 1 hat die Linie einen horizontalen Verlauf. Das heisst, die Grenzsteuerbelastung für das Zweiteinkommen ist unabhängig davon, wie hoch das Ersteinkommen ist. Das entspricht der Logik der Individualbesteuerung, wonach Eheleute unabhängig voneinander besteuert werden. Die Reformvariante hat in aller Regel eine niedrigere Grenzsteuerbelastung auf dem Zweiteinkommen als der Status quo.
- Bei der Reformvariante 2 mit Einkommensdifferenzabzug sind zwei Betrachtungsweisen abgebildet. Die gepunktete Linie zeigt die Belastungsveränderung des Paares (beide Eheleute zusammen), wenn ein zusätzliches Zweiteinkommen verdient wird. In der obigen Grafik – ausgehend von einem Zweiteinkommen von 20'000 Franken – resultiert gemäss dieser Betrachtung eine höhere Grenzsteuerbelastung, weil sich mit jedem Franken Zweiteinkommen der Einkommensdifferenzabzug auf dem Ersteinkommen reduziert. In der unteren Grafik spielt der Einkommensdifferenzabzug für die Steuerbelastung auf einem zusätzlich verdienten Franken keine Rolle mehr, weil er bei einem Zweiteinkommen von 40'000 nicht mehr gewährt wird. Diese Betrachtungsweise ist relevant, wenn man unterstellt, dass Ehepaare Erwerbsentscheide gemeinsam mit Blick auf das Haushaltsbudget treffen. Der Einkommensdifferenzabzug auf dem Erstverdienst beeinflusst in dieser Betrachtung den Erwerbsentscheid der Zweitverdienerin bzw. des Zweitverdieners. Die gestrichelte Linie betrachtet ausschliesslich die Belastung des Zweiteinkommens. Gemäss dieser Betrachtungsweise ist die Grenzsteuerbelastung unabhängig vom Ersteinkommen. Sie ist dann relevant, wenn die Eheleute ihre Erwerbsentscheide unabhängig voneinander treffen. Die potentielle Zweitverdienerin bzw. der potentielle Zweitverdiener zieht nicht in Betracht, dass durch die Aufnahme oder den Ausbau der Erwerbstätigkeit die Steuerbelastung auf dem Ersteinkommen steigt.
5.5.4 Ergebnisse der Schätzungen der Beschäftigungseffekte durch die Reform bei der direkten Bundessteuer
Der Bundesrat erwartet auch in der Schweiz vom Übergang zur Individualbesteuerung positive Beschäftigungseffekte. Wie stark dieser Erwerbseffekt sein wird, hängt von den Verhaltenselastizitäten ab. Die Tabellen 3 und 4 fassen die Schätzergebnisse zusammen. Die Tabelle 3 zeigt die Ergebnisse für die Reformvariante 1, die Tabelle 4 für die Reformvariante 2. Der geschätzte Beschäftigungseffekt ist in Anzahl Vollzeitäquivalente umgerechnet. Ein Vollzeitäquivalent bzw. eine Vollzeitstelle kann sich