Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 120 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Individualbesteuerung

Erhöhung des Tarifs zur Kompensation der Mindereinnahmen führt jedoch zu höheren Steuerbelastungen für alle anderen Steuerpflichtigen, die teilweise höhere Verhaltenselastizitäten aufweisen.

- Höhe der unterstellten Elastizitäten: Je höher die unterstellten Elastizitäten, desto grösser ist der geschätzte Beschäftigungseffekt. In allen abgebildeten Szenarien resultiert ein positiver Beschäftigungseffekt. Grund dafür ist, dass die Elastizitäten beim Zweiteinkommen in allen Szenarien höher sind als beim Ersteinkommen.

- Effekt bei Alleinstehenden: Bei den Alleinstehenden ist der Effekt insgesamt eher gering. Einerseits verändert sich die Steuerbelastung nur wenig, andererseits sind die Elastizitäten gering. In der Variante 1 resultieren wegen der Senkung des Tarifs moderat positive Beschäftigungseffekte, in der Variante 2 resultieren wegen der geringen Tarifveränderungen kaum Effekte.

- Effekt bei Erstverdienenden (Ein- und Zweiverdienerehepaare): Bei den Erstverdienenden führt die Individualbesteuerung systembedingt tendenziell zu einer höheren Steuerbelastung. Der Beschäftigungseffekt bei den Erstverdienenden ist deshalb negativ. Der Effekt ist jedoch in allen drei Szenarien klein. Neben den geringen Elastizitäten liegt ein weiterer Grund darin, dass die Reformvorlage eine generelle steuerliche Entlastung in Form einer Tarifabsenkung von rund 1 Mrd. Franken vorsieht. Dies wirkt der Erhöhung der Steuerbelastung auf dem Ersteinkommen entgegen.

- Effekt bei (potentiellen) Zweitverdienenden (Ein- und Zweiverdienerehepaare):

Bei den Zweiteinkommen resultiert in beiden Reformvarianten der stärkste Beschäftigungseffekt. Grund dafür ist die Kombination aus einer substantiellen Senkung der Steuerbelastung bzw. Grenzsteuerbelastung und der höheren Elastizität des (potentiellen) Zweitverdienstes im Vergleich zum Erstverdienst. Der Beschäftigungseffekt hängt bei dieser Gruppe stark von der unterstellten Elastizität ab und variiert deshalb stark zwischen den drei Szenarien.

o Einverdienerehepaare:

Bei Einverdienerehepaaren ist die Partizipationselastizität massgebend für den Beschäftigungseffekt. Die Partizipationselastizität wird angewendet auf die reformbedingte Veränderung der Steuerbelastung auf ein Teilzeitpensum, ungefähr zum Schweizer Medianlohn. Diese Steuerbelastung ist im Reformszenario in der Regel geringer als im Status quo (vgl. Ziff. 5.5.3).

o Zweiverdienerehepaare:

Bei Zweiverdienerehepaaren sind im Status quo bereits beide Eheleute erwerbstätig. Daher ist die Stundenelastizität massgebend für den Beschäftigungseffekt. Die Stundenelastizität wird angewendet auf die reformbedingte Veränderung der Steuerbelastung auf ein zusätzlich verdientes Einkommen von 20'000 Franken. Gleich wie bei den Einverdienerehepaaren ist diese Steuerbelastung im Reformszenario in der Regel geringer als im Status quo.