Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 120 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 2Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht zur Individualbesteuerung

Übersicht

Mit einem Wechsel zur Individualbesteuerung sollen bei Ehepaaren die Einkünfte und Vermögenswerte grundsätzlich nach den zivilrechtlichen Verhältnissen auf die

Partnerinnen bzw. Partner aufgeteilt werden. Mittels zwei getrennter Steuererklärungen sollen sie wie unverheiratete Paare besteuert werden. Zudem soll der Kin-

derabzug erhöht und ein Haushaltsabzug für Haushalte mit nur einer erwachsenen

Person vorgesehen werden. Ausserdem wird zur Diskussion gestellt, ob für Einein-

kommensehepaare ein Korrektiv vorgesehen werden soll. Mit der Vorlage würden bezogen auf das Jahr 2022 Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer in Höhe von 1 Mia. Franken in Kauf genommen.

Ausgangslage

In der Herbstsession 2020 beschloss das Parlament, die Verabschiedung einer Botschaft des Bundesrates zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019-2023 aufzunehmen. Bei der Individualbesteuerung sind zahlreiche Ausgestaltungsmöglichkeiten denkbar. Die verschiedenen Modelle wirken sich unterschiedlich aus und führen zu unterschiedlichen Belastungsrelationen. In der Auslegeordnung 2021 zur Individualbesteuerung hat der Bundesrat drei Modelle – die reine Individualbesteuerung, die modifizierte Individualbesteuerung und die Individualbesteuerung gemäss Ecoplan – untersucht und anhand von verschiedenen Kriterien analysiert.

Vor Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wurden die beiden Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N und WAK-S) sowie die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) zur Ausgestaltung der Individualbesteuerung und die Schweizerische Steuerkonferenz (Vereinigung der schweizerischen Steuerbehörden; SSK) zu deren technischer Umsetzung konsultiert. Nach Würdigung der daraus resultierenden, zum Teil divergierenden Anliegen schlägt der Bundesrat eine modifizierte Individualbesteuerung mit bestimmten Massnahmen vor, die einer Überbelastung bestimmter Familienkonstellationen entgegenwirken.

Inhalt der Vorlage

Die Einkünfte und Vermögenswerte der Ehepartnerinnen und Ehepartner wie auch der unverheirateten Partnerinnen und Partner sollen künftig insbesondere nach den zivilrechtlichen Verhältnissen oder anderen gesetzlichen Anspruchsberechtigungen zugewiesen werden. Damit kann die zivilstandsneutrale Besteuerung erreicht und die bestehende Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Personen beseitigt werden.

Aufgrund des progressiven Steuertarifs ist die Steuerbelastung der Paarhaushalte wesentlich von der Einkommensaufteilung abhängig. Mit Mehrbelastungen ist vor allem bei Ehepaaren mit nur einem Einkommen oder geringem Zweiteinkommen zu rechnen. Es werden deshalb zwei Varianten unterbreitet, eine Variante ohne Korrektiv für Eineinkommensehepaare und Zweieinkommensehepaare mit geringem Zweiteinkommen (Variante 1), um die Erwerbsanreize so stark als möglich zu erhöhen, und eine Variante mit einem Korrektiv (Variante 2), um die progressionsbedingte Mehrbelastung