Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 120 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Individualbesteuerung
auf die beiden Eheleute nicht mehr dieselbe Entlastungswirkung entfaltet. Die Erhöhung des Kinderabzugs von 6500 auf 9000 Franken pro Kind kann diesen Effekt in gewissen Konstellationen kompensieren, in anderen nicht. Bei den Ehepaaren ohne zweites Erwerbseinkommen resultiert in der Variante 1 ohne Einkommensdifferenzabzug insgesamt eine Mehrbelastung in Konstellationen mit Kindern. In Konstellationen ohne Kinder resultiert dank der Tarifsenkung für diese Gruppe insgesamt eine Minderbelastung. In der Variante 2 schafft der Einkommensdifferenzabzug in Konstellationen mit keinem oder geringem Zweiteinkommen eine gezielte Entlastung, die dazu führt, dass insgesamt über alle Personen in Ehepaarkonstellationen ohne Zweiverdienerabzug eine Entlastung resultiert.
Die Entlastung in Höhe von insgesamt 1 Mrd. Franken verteilt sich auf die meisten Einkommensklassen. Personen in den untersten zwei von zehn Einkommensklassen bezahlen im Status quo und im Reformszenario keine direkte Bundessteuer, weshalb sich für diese Personen an der Steuerbelastung nichts ändert. In den anderen acht Einkommensklassen schafft die Reform in beiden Varianten über alle Personen der jeweiligen Einkommensklasse betrachtet eine Entlastung.
Auswirkungen von alternativen Ausgestaltungen der Vorlage
Auf der Webseite der ESTV werden die geschätzten Auswirkungen zu alternativen Ausgestaltungen der Vorlage zur Verfügung gestellt. Wie von den beiden WAK gefordert, sind die geschätzten Auswirkungen bei Mindereinnahmen von 0.5, 0.75 und 1.5 Milliarden Franken bei der direkten Bundessteuer sowie diejenigen einer Flat Rate Tax dargestellt. Aufgrund der finanziellen Perspektiven des Bundes hat der Bundesrat entschieden, zusätzlich die Auswirkungen einer aufkommensneutralen Ausgestaltung zu schätzen und die Ergebnisse im Webdossier zu ergänzen. Die Ausgestaltungen der Reform mit alternativen finanziellen Auswirkungen haben sehr ähnliche Belastungsrelationen zwischen den verschiedenen Haushaltskonstellationen. Je höher die Mindereinnahmen, desto niedriger ist im Durchschnitt die Steuerbelastung im Reformszenario und desto höher ist der Anteil steuerpflichtiger Personen, die durch die Reform eine Entlastung erfahren.
Schätzungen der Beschäftigungseffekte
Durch den Wechsel zur Individualbesteuerung verbessern sich die Erwerbsanreize für Zweitverdienerinnen und Zweitverdiener bei Ehepaaren, weshalb mit positiven Beschäftigungseffekten zu rechnen ist. Dieser Beschäftigungseffekt würde einen entsprechenden volkswirtschaftlichen Impuls auslösen. Ausgehend von den Veränderungen der Steuerbelastungen und wissenschaftlichen Schätzungen zu erwartbaren Verhaltensanpassungen ergibt sich ein geschätzter Beschäftigungseffekt durch die Reform bei der direkten Bundessteuer von zwischen 2’600 und 11’900 Vollzeitstellen. Bei der Variante 1 ist ein grösserer Beschäftigungseffekt zu erwarten, weil der Eineinkommensabzug in Variante 2 die Verbesserung der Erwerbsanreize relativiert. Aufgrund des grösseren Volumens der kantonalen Einkommenssteuern ist das Potential für Beschäftigungseffekte bei der Umsetzung auf kantonaler Ebene deutlich grösser. Ausgehend vom geschätzten Beschäftigungseffekt durch die Reform bei der direkten Bundessteuer könnte eine Umsetzung der Individualbesteuerung auf allen Staatsebenen einen Beschäftigungseffekt in Höhe von rund 10'000 bis 47'000 Vollzeitstellen ergeben.