Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 120 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Individualbesteuerung
einigen Abzügen. Eine der Lücken in der Datengrundlage betrifft bei Ehepaaren die Aufteilung der Einkommen auf die beiden Eheleute. Diese Information ist jedoch zu den Abschätzungen der Auswirkungen der Individualbesteuerung zentral. Weiter enthält die Datengrundlage keine Informationen zur Haushaltszusammensetzung. Aufgrund der Lücken in den verwendeten Daten sind sämtliche quantitativen Schätzungen mit Unsicherheit behaftet.
Der Bundesrat strebt für beide Varianten Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von insgesamt 1 Mrd. Franken an. Davon entfallen 78,8 Prozent (rund 800 Mio. Franken) auf den Bund und 21,2 Prozent (rund 200 Mio. Franken) auf die Kantone. Die Mindereinnahmen wie auch die Mehr- und Minderbelastungen der verschiedenen Konstellationen der Steuerpflichtigen werden mit den Bundessteuerdaten 2018 geschätzt und auf das Steuerjahr 2022 hochgerechnet. Die Modalitäten der kantonalen Umsetzung der Individualbesteuerung liegen in der Kompetenz der Kantone. Die Auswirkungen der Umsetzung auf kantonaler Ebene können quantitativ nicht geschätzt werden.
Zur Erreichung der angestrebten finanziellen Auswirkungen ist eine Anpassung des Tarifs notwendig. Ausgangspunkt ist der geltende Tarif für unverheiratete Personen. In einem ersten Schritt werden die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen leicht abgesenkt um zu verhindern, dass sich die Entlastungswirkung der Reform bei den einkommensstärksten Steuerpflichtigen konzentriert. Im zweiten Schritt wird der gesamte Tarif so gesenkt bzw. erhöht, dass in beiden Varianten geschätzte Mindereinnahmen von 1 Mrd. Franken resultieren. Bei Variante 1 ohne Korrektiv ist eine Senkung des Tarifs möglich. Bei Variante 2 ist zur Kompensation der Mindereinnahmen durch das Korrektiv im zweiten Schritt eine Erhöhung des Tarifs notwendig.
Veränderung der Belastungsrelationen
Der Anteil der Steuerpflichtigen, die durch die Reform bei der direkten Bundessteuer eine Minderbelastung erfahren, ist deutlich grösser als der Anteil jener, die eine Mehrbelastung erfahren. Steuerliche Entlastungen ergeben sich insbesondere für verheiratete Personen mit eher gleichmässiger Einkommensaufteilung zwischen den Eheleuten. Dies betrifft auch zahlreiche Rentnerehepaare.
Im Weiteren ergibt sich dank der Anpassung des Tarifs und dem Haushaltsabzug für alleinstehende Personen ohne Kinder eine Entlastung. Diese Entlastung ergibt sich vor allem in der Variante 1. In der Variante 2 ist wegen des Einkommensdifferenzabzugs keine generelle Senkung des Tarifs möglich, weshalb die Entlastungen für diese Gruppe insgesamt gering sind.
Bei alleinstehenden Personen mit Kindern führt der Wegfall des privilegierten Tarifs des geltenden Rechts zu einer Mehrbelastung. Die Kombination aus Haushaltsabzug, Erhöhung des Kinderabzugs und Anpassung des Tarifs wirkt dem entgegen. In der Variante 1 resultiert insgesamt für die Gruppe der unverheirateten Personen mit Kindern eine Entlastung, in der Variante 2 für diese Gruppe insgesamt eine Mehrbelastung.
Bei verheirateten Personen mit nur einem Einkommen oder nur einem geringen Zweiteinkommen führt die Individualbesteuerung zu Mehrbelastungen. Diese betreffen vor allem Ehepaare mit Kindern, weil der Kinderabzug aufgrund der hälftigen Aufteilung