Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/42: Fahrzeugvorschriften – Teilrevision von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 49 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-032.22-19/4/2
Erläuternder Bericht Fahrzeugvorschriften – Fahrzeugvorschriften – Teilrevision von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts
Übersicht
Mit der vorliegenden Revisionsvorlage sollen: die internationalen fahrzeugtechnischen Vorschriften im Schweizer Verordnungsrecht nachgeführt werden;
• die Motion Nantermod (18.3078 «Personenwagen als Anhänger von Arbeitsmotorwagen zulassen») erfüllt werden;
• diverse Anliegen von kantonalen oder kommunalen Behörden umgesetzt werden;
• Vorschläge zur Realisierung von Branchenanliegen präsentiert werden.
Ausgangslage
Das fahrzeugtechnische EU-Recht hat sich weiterentwickelt. Insbesondere führt die EU Vorschriften für neue Fahrassistenzsysteme und weitere Anforderungen zur Erhöhung der Sicherheit von Strassenfahrzeugen ein. Dies hat ein beträchtliches Potential, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sowohl für die Fahrzeuginsassinnen und -insassen als auch die exponierten schwächeren Verkehrsteilnehmenden (Fuss- und Radverkehr). Die EU übernimmt damit weltweit eine Vorreiterrolle und setzt neue Sicherheitsstandards. Weiter hat die EU eine neue Version des intelligenten Fahrtschreibers entwickelt, der zur Überwachung der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitvorschriften berufstätiger Fahrerinnen und Fahrer vorgeschrieben ist.
Bei den Vorschriften für land- und forstwirtschaftliche Arbeitsfahrzeuge besteht ein Anpassungsbedarf an die Möglichkeiten im umliegenden Ausland.
Die vom Parlament überwiesene Motion Nantermod (18.3078 «Personenwagen als Anhänger von Arbeitsmotorwagen zulassen») beauftragt den Bundesrat, das Verordnungsrecht zu ändern, um Personenwagen als Anhänger von Arbeitsmotorwagen (z. B. Fahrzeugkrane, Arbeitsbühnen usw.) zuzulassen.
Nebst den Transportmotorwagen und ihren Anhängern, die den Hauptbestandteil des Schweizer Fahrzeugparks darstellen, haben auch Arbeitsfahrzeuge eine grosse Bedeutung. Im Gegensatz zu den Transportfahrzeugen bestehen jedoch für die Strassenzulassung dieser Fahrzeuge kaum international harmonisierte Vorschriften. Die Einteilungskriterien für Arbeitsfahrzeuge (Bagger, Mähdrescher, Kranwagen, mobile Hebebühnen usw.) im Schweizer Verordnungsrecht stammen aus den sechziger Jahren. Moderne Arbeitsfahrzeugkonzepte, hauptsächlich in der Baubranche und in der Landwirtschaft eingesetzt, werden nicht erfasst. Dies führte zu Unverständnis.
Oldtimerfahrzeuge müssen heute beim Umbau eines Antriebsaggregats, das nicht aus der Epoche stammt, die allerneusten Vorschriften erfüllen. Dies ist wirtschaftlich nicht mit verhältnismässigem Aufwand machbar und führt dazu, dass immer wieder alte Motoren aus der Epoche mit schlechten Abgasemissionen eingebaut werden.
Die kantonalen Strassenverkehrsämter haben beantragt, den Vollzug bei der Nachprüfung von Zubehörfelgen zu vereinfachen.
Inhalt der Vorlage
Die vorliegende Revision beinhaltet eine grundsätzliche Harmonisierung der fahrzeugtechnischen Vorschriften der Schweiz mit dem weiterentwickelten EU-Recht. Damit werden technische Handelshemmnisse vermieden. Es handelt es sich hauptsächlich um Massnahmen, welche die Verkehrssicherheit verbessern sollen. Namentlich die EU-Vorschriften für die neuen Fahrassistenzsysteme sollen auch in der Schweiz obligatorisch sein.
2/49 ASTRA-D-C78A3401/1048