Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/42: Fahrzeugvorschriften – Teilrevision von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 49 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-032.22-19/4/2
1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Pflicht zur Ausrüstung von Fahrzeugen mit Assistenzsystemen und Erhöhung der Si-
cherheitsanforderungen
Ausgangslage
Mit der neuen allgemeinen Sicherheitsverordnung (EU) 2019/21441 führt die EU neue Fahrassistenzsysteme und Anforderungen zur Erhöhung der Sicherheit von Strassenfahrzeugen ein. Diese haben ein beträchtliches Potential, die Verkehrssicherheit zu erhöhen: Die Anzahl der im Strassenverkehr schwerverletzten und getöteten Personen dürfte deutlich sinken, sowohl bei den Fahrzeuginsassen als auch bei den exponierten schwächeren Verkehrsteilnehmenden (Fuss- und Radverkehr). Die EU übernimmt damit weltweit eine Vorreiterrolle und setzt neue Sicherheitsstandards.
Die beantragte Neuregelung mit Begründung
Die neuen Fahrassistenzsysteme und Sicherheitsanforderungen sollen künftig für Neufahrzeuge auch in der Schweiz im Gleichschritt mit der EU obligatorisch werden. Sie können einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten. Neue Personenwagen, Lieferwagen, Kleinbusse, Gesellschaftswagen, Lastwagen und Sattelschlepper, die ab dem 7. Juli 2024 in die Schweiz importiert werden, müssen namentlich folgende Anforderungen erfüllen:
• intelligenter Geschwindigkeitsassistent (System, das der Person am Lenkrad meldet, wenn sie zu
schnell fährt, z. B. über Veränderungen am Gaspedal);
• Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit der Fahrerin oder des Fahrers (die
Wachsamkeit der Person am Lenkrad wird durch eine Analyse der Systeme des Fahrzeugs bewertet und erforderlichenfalls wird die Fahrerin oder der Fahrer gewarnt);
• Rückfahr-Assistenzsystem (informiert über hinter dem Fahrzeug befindliche Personen und Ob-
jekte);
• Schutz gegen Cyberangriffe und nicht autorisierte Softwareaktualisierung;
• Notbremslicht (zeigt den Verkehrsteilnehmern hinter dem Fahrzeug eine starke Bremsung des
Fahrzeugs durch schnell blinkende Bremslichter an);
• Reifendruck-Überwachungssystem (gilt auch für Anhänger für Motorwagen mit Gesamtgewicht
über 3,5 t; bereits heute obligatorisch für Personenwagen);
• Schnittstelle (Anschlussmöglichkeit) für den allfälligen Einbau einer Alkoholwegfahrsperre;
• Notfallspurhalte-Assistenzsystem (Personen- und Lieferwagen, jedoch für solche mit hydraulischer
Servolenkung erst ab Importdatum 7. Juli 2026);
• Notbremssystem, das Hindernisse und bewegte Fahrzeuge selbständig erkennt und ein Bremsma-
növer auslöst (Personen- und Lieferwagen; für Busse, Lastwagen und Sattelschlepper bereits heute vorgeschrieben);
• Verbesserter Schutz der Insassen bei einem frontalen oder seitlichen Aufprallunfall (Personen- und
Lieferwagen).
• Totwinkelassistenzsystem (Busse, Lastwagen und Sattelschlepper);
• System zur Warnung vor Kollisionen mit Fussgängerinnen, Fussgängern und Radfahrenden
(Busse, Lastwagen und Sattelschlepper);
Ab Importdatum 7. Juli 2026 gelten zudem folgende Anforderungen für Neufahrzeuge:
1 Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 78/2009, (EG) Nr. 79/2009 und (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 631/2009, (EU) Nr. 406/2010, (EU) Nr. 672/2010, (EU) Nr. 1003/2010, (EU) Nr. 1005/2010, (EU) Nr. 1008/2010, (EU) Nr. 1009/2010, (EU) Nr. 19/2011, (EU) Nr. 109/2011, (EU) Nr. 458/2011, (EU) Nr. 65/2012, (EU) Nr. 130/2012, (EU) Nr. 347/2012, (EU) Nr. 351/2012, (EU) Nr. 1230/2012 und (EU) 2015/166 der Kommission, ABl. L 325 vom 16.12.2019, S. 1; zuletzt geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2021/1341, ABl. L 292 vom 16.8.2021, S. 4. 6/49 ASTRA-D-C78A3401/1048