Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/43: Bericht zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur mit Änderungen an den Bundesbeschlüssen und zur Perspektive BAHN 2050 · 98 Seiten
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Die Projekte betreffend Bahnzugang bzw. die Sanierungsfrist im Zusammenhang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz vom 13. Dezember 200241 (BehiG) sind von hoher Bedeutung und gestalten sich aufwändiger als angenommen. Sämtliche vorzunehmenden Anpassungen an den Publikumsanlagen* generieren ordentliche PGV, welche von den Bewilligungssektionen durchzuführen sind. Die technischen Beurteilungen erbringen im Wesentlichen die Sektionen Bautechnik sowie Fahrbahn und Publikumsanlagen. Neu hinzu kommen Projekte des AS 2035, welche die Ressourcen der erwähnten und weiteren Sektionen stark beanspruchen und fordern werden. Neben diesen ausgewählten Projektgruppen sind die Projekte der Substanzerhaltung abzudecken, welche über die Leistungsvereinbarungen finanziert sind und die für die ausreichende Verfügbarkeit des Systems von hoher Bedeutung sind. Mit dem UGüTG wird die Zuständigkeit für die PGV für die Projekte von Cargo Sous Terrain dem BAV zugewiesen. Hierfür sind noch keine Ressourcen gesprochen worden. Aufgrund der Neuartigkeit des Systems ist in diesem Bereich auch der Beratungsaufwand vor dem PGV sehr hoch.
Ohne zusätzliche personelle Ressourcen im Umfang von 7 FTE für das BAV werden die Verfahren und damit die Realisierung der Massnahmen stark verzögert oder gar verunmöglicht. Die Inbetriebnahme der ausgebauten Infrastruktur, die Einführung der Angebotsverbesserungen und die Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur werden verhindert.
4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Die Ausbauprogramme schaffen auf gewissen Strecken die Möglichkeit, zusätzliche Angebote im Personenfern- und -regionalverkehr und im Güterverkehr bereitzustellen. Falls Verkehrsangebote bestellt werden, erhöhen sich die durch die Kantone (und den Bund) zu leistenden Abgeltungen.
4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die Ausbauprogramme tragen der bestehenden und der künftig weiterwachsenden Verkehrsnachfrage im Personen- und im Güterverkehr Rechnung. Im Personenverkehr schaffen sie die nötigen Voraussetzungen, um die Zahl der Verbindungen und die Anzahl der Sitzplätze zu erhöhen. Mit den Ausbauten wird die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs durch zusätzliche Direktverbindungen verbessert und in einzelnen Fällen auch die Geschwindigkeit erhöht, um das Netzsystem mit seinen Knoten weiter zu optimieren. Damit kann auch zu Spitzenzeiten die Nachfrage der Pendlerinnen und Pendler sowie von Freizeitverkehr und Tourismus besser befriedigt werden.
Eine gute Eisenbahninfrastruktur ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ein grosses Angebot an Arbeitsplätzen zu erreichen. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber resultieren daraus gute Rekrutierungsmöglichkeiten. Der Grad der Übereinstimmung zwischen Arbeitsangebot und -nachfrage dürfte weiter hoch bleiben. Dies gilt insbesondere für spezialisierte Fachkräfte. Die Ausbauten ermöglichen zudem eine nachhaltige Entwicklung des Gütertransports auf der Schiene und begünstigen das effiziente Zusammenwirken der verschiedenen Verkehrsträger.
41 SR 151.3