Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/43: Bericht zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur mit Änderungen an den Bundesbeschlüssen und zur Perspektive BAHN 2050 · 98 Seiten

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Der Verpflichtungskredit zum AS 2035 wird um 0.98 Mrd. Franken erhöht, um die erforderlichen Projektanpassungen zu berücksichtigen und den Vollausbau LBT, gemäss Postulat 19.4189, finanzieren zu können. Die weiteren aktuell ausgewiesenen Mehrkosten werden über die Kostenreduktionsstrategie kompensiert (vgl. 2.1.1).

Tabelle 5 Übersicht der einzelnen Massnahmen mit Anpassungen der Ausbaukosten im Rahmen des AS 2035

Massnahme Investitions- Zusatzkos-

kosten (Mrd.ten (Mio. CHF) CHF)

Der AS 2035 umfasst:

a. bei der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) folgende Mass-

nahmen (...)

8. Zürich-Winterthur-Stein am Rhein und Tösstal: Ka-2,3980

pazitätsausbau und Beschleunigung 10. Zürich Stadelhofen–Zürcher Oberland und rechtes1,21100

Zürichseeufer: Kapazitätsausbau 14. Luzern–Zug–Zürich: Kapazitätsausbau und Be-1,63300

gerungen oder Kapazitätsausbauten:

schleunigung b. bei folgenden Infrastrukturbetreiberinnen Leistungsstei- 8. BLS Netz AG: Ferden–Mitholz und Frutigen–Wengi-2,06500

Ey (Bahntechnik-Ausrüstung), Ausbau Bahnhof Brig,

Bern–Niederscherli, Ausbau Bahnhof Ins,

4 Auswirkungen

Die Ausführungen zu den Auswirkungen beziehen sich auf die unter Ziffer 3 erläuterten Bundesbeschlüsse.

4.1 Auswirkungen auf den Bund

4.1.1 Finanzielle Auswirkungen

Die Ausgaben für den Ausbau der Bahninfrastruktur werden über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert. Der Fonds wird durch spezielle Finanzquellen gespeist, weshalb sich die Ausgaben haushaltsneutral auf die Finanzrechnung des Bundes auswirken. Die Finanzierung von Betrieb und Unterhalt (Betrieb), Erneuerung* und Modernisierung (Substanzerhalt) sowie des weiteren Ausbaus der Eisenbahninfrastruktur erfolgt durch zweckgebundene Mittel und durch Mittel aus dem allgemeinen Bundeshaushalt. Um Schwankungen auffangen zu können, bildet der BIF eine angemessene Reserve. Der BIF darf sich nicht verschulden.

Die BIF-Langfristplanung zeigt, dass die Kreditanpassungen für ZEB, AS 2025 und AS 2035 (ca. plus 720 Mio. Fr.) finanziert werden können, ohne dass die Finanzierung des prioritären Substanzerhalts des bestehenden Netzes oder die geregelte Rückzahlung der Bevorschussung gefährdet wären. Mit dem Abschluss der Massnahmen der Ausbauschritte entstehen Folgekosten für den Betrieb und den Substanzerhalt der