Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/43: Bericht zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur mit Änderungen an den Bundesbeschlüssen und zur Perspektive BAHN 2050 · 98 Seiten

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Bahninfrastruktur. Diese Kosten wurden für den AS 2035 in der Botschaft von 2018 ausführlich beschrieben. Die Auswirkungen von den mit dieser Botschaft beantragten Anpassungen der Verpflichtungskredite betragen schätzungsweise ca. 30 Millionen Franken pro Jahr. Rund die Hälfte besteht aus Kosten für den Substanzerhalt, die mit den durch das Zusatzangebot erzielten Einnahmen gedeckt werden. Die Abschreibungen bilden die andere Hälfte der zusätzlichen Ausgaben. Diese sind in der BIF-Langfristplanung berücksichtigt. Die aktuelle BIF-Langfristplanung rechnet mit einer Steigerung des Mittelbedarfs für den Betrieb und den Substanzerhalt von 2,5 Prozent für eine 4-jährige Leistungsvereinbarungsperiode. Diese Mittelentnahmen sind in der BIF-Langfristplanung eingestellt.

Der Ausbau der Angebote im Regionalverkehr* führt zu einem zusätzlichen Bedarf an Abgeltungen* durch den Bund und die Kantone. Mit der Eingabe der Angebotskonzepte für den Regionalverkehr haben die Kantone erklärt, dass sie fähig und willens sind, die eingereichten Angebotsziele zu bestellen und ihren Anteil an den zusätzlichen Abgeltungen im Zeitpunkt der Inbetriebnahme der ausgebauten Infrastruktur zu übernehmen. Der Bundesrat beabsichtigt, die zusätzlichen Kosten jeweils in den vierjährigen Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des Regionalverkehrs aufzunehmen, soweit diese finanzierbar sind.

4.1.2 Personelle Auswirkungen

Die für die Umsetzung der Ausbauprojekte notwendigen Plangenehmigungsverfahren (PGV) und Sicherheitsprüfungen, die Bereitstellung der quantitativen Grundlagen und Analysen, die verstärkt erforderliche Abstimmung von Raum und Verkehr sowie die internationale Zusammenarbeit für die Verbesserung der internationalen Anbindungen führen beim BAV zu einem Mehraufwand, welcher mit den vorhandenen Ressourcen nicht geleistet werden kann. Die Abklärungen haben gezeigt, dass nach aktuellem Kenntnisstand zusätzliche personelle Ressourcen im Umfang von sieben Vollzeitstellen (FTE) für das BAV bereitzustellen sind.

Konkret wird der folgende Bedarf geltend gemacht:

• Harmonisierung der internationalen Anbindung im Schienenverkehr; 1 FTE: Das

Schweizer Normalspurnetz ist Teil des interoperablen europäischen Eisenbahnnetzes. Harmonisierungs- und Weiterentwicklungsschritte der EU, wie das 4. EU-Eisenbahnpaket (technische Säule), werden durch das BAV für die Schweiz geprüft und umgesetzt (Zusammenarbeit in Zulassungsverfahren, Weiterentwicklung der Verfahren und Spezifikationen). Die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) hat im Rahmen des beim BAV durchgeführten "Voluntary NSA Audit" im Auditbericht (NSA Monitoring — NSA Switzerland) fehlende Ressourcen in der Rolle Projektleitung für internationale Fahrzeugzulassungen festgestellt und empfiehlt den Aufbau einer Vollzeitstelle. Die aktive Mitwirkung der Schweiz im europäischen Bahnsektor im Rahmen der Umsetzung der Interoperabilität im 4. EU-Eisenbahnpaket und die damit verbundene engere Zusammenarbeit des BAV in den Prozessen der ERA und im Austausch mit anderen nationalen Sicherheitsbehörden - insbesondere unter den aktuellen politischen Rahmenbedingungen - führt zu gewissem Mehraufwand, hat aber vor allem eine entsprechend positive Signalwirkung. Die Stelle wird sich neben den Zulassungsaufträgen insbesondere um die Mitwirkung bei der Weiterentwicklung von Methoden und Prozessen der ERA (Prüfung Übernahme neuer Durch-