Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/43: Bericht zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur mit Änderungen an den Bundesbeschlüssen und zur Perspektive BAHN 2050 · 98 Seiten

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dem Titel «Perspektive BAHN 2050». Dabei wird auch das Postulat 17.3262 «Verkehrskreuz Schweiz und Vision Eisenbahnnetz» behandelt. Die Perspektive BAHN 2050 bildet die strategische Grundlage für die nächsten Ausbauschritte des STEP Eisenbahninfrastruktur.

1.2 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 29. Januar 2020 zur Legislaturplanung 2019–20239 noch im Bundesbeschluss vom 21. September 2020 über die Legislaturplanung 2019–202310 angekündigt.

Gemäss Artikel 48b Absatz 3 EBG legt der Bundesrat dem Parlament alle vier Jahre einen Bericht zum Stand des Ausbaus, zu notwendigen Anpassungen des strategischen Entwicklungsprogramms und zum nächsten geplanten Ausbauschritt vor. Der letzte Bericht zum Stand des Ausbaus wurde dem Parlament 2019 im Rahmen der Botschaft zum AS 2035 vorgelegt. Aufgrund der erforderlichen Anpassungen bestehender Bundesbeschlüsse erfolgt die vorliegende Berichterstattung in Form einer Botschaft.

Das Geschäft war nicht im Zahlenwerk des Voranschlags mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan enthalten oder unter den möglichen Mehrbelastungen aufgeführt. Die Finanzierung über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) ist allerdings gesichert (vgl. dazu Ziff. 2.1.10).

1.3 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Mit dieser Vorlage werden die Forderungen der nachstehenden parlamentarischen Vorstösse erfüllt:

2017 P 17.3262 Verkehrskreuz Schweiz und Vision Eisenbahnnetz

(S 03.04.2017).

Wird in den Ziffern 2.1 und 0 behandelt.

2019 P 19.3006 Ausbau der internationalen Verbindung Zürich-München (S

18.02.2019).

Wird in Ziffer 2.1.8 behandelt.

2019 P 19.4189 Lötschberg-Basistunnel. Neuerliche Prüfung eines Vollaus-

baus?

(N 26.09.2019).

Wird in Ziffer 2.1.7 behandelt.

Der Bundesrat beantragt daher, diese parlamentarischen Vorstösse als erfüllt abzuschreiben.

9 BBl 2020 1777

10 BBl 2020 8385