Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/43: Bericht zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur mit Änderungen an den Bundesbeschlüssen und zur Perspektive BAHN 2050 · 98 Seiten

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Massnahmen

Der AS 2035 umfasst rund 150 Infrastrukturmassnahmen auf den Netzen der SBB und von 22 Privatbahnen*. Dazu gehören Massnahmen für den Kapazitätsausbau* und für Leistungssteigerungen*, neue Haltestellen, der Ausbau von Bahnhöfen, neue Güterverkehrsanlagen, Bundesbeiträge für grenzüberscheitende Massnahmen sowie verschiedene Einzelinvestitionen. Auch die Planungsarbeiten für den nächsten Ausbauschritt und die Projektaufsicht über die beschlossenen Massnahmen sind enthalten.

Für etwa die Hälfte der Infrastrukturmassnahmen wurden die Planungs- und Projektierungsarbeiten gestartet. Die meisten davon befinden sich in der Phase von Vorstudien, zu einem kleineren Teil in der Phase von Vorprojekten oder bereits in der Phase von Auflage- oder Bauprojekten. Insgesamt ist die Projektierungstiefe jedoch noch gering.

Endkostenprognose

Das Parlament hat für den AS 2035 einen Kredit von 12,89 Milliarden Franken gesprochen. Die Endkostenprognose liegt per Ende 2021 teuerungsbereinigt bei 14,40 Milliarden Franken und damit um 1,51 Milliarden Franken über dem beschlossenen Verpflichtungskredit. Drei grosse Kostenblöcke im Umfang von 620 Millionen Franken, 410 Millionen Franken sowie 480 Millionen Franken sind dafür verantwortlich. Sie werden im Folgenden kurz erläutert.

a. Untergeordneter Substanzerhalt

In der Endkostenprognose für den AS 2035 sind Kosten für den untergeordneten Substanzerhalt und die Anlagenverjüngung enthalten, die sich gemäss aktueller Schätzung auf 620 Millionen Franken belaufen. Diese Kosten sind in der Botschaft zum STEP AS 2035 explizit separat ausgewiesen und konsequenterweise im entsprechenden Verpflichtungskredit zum STEP AS 2035 nicht enthalten. Gemäss Botschaft STEP AS 2035 (vgl. Ziff. 2.3.9) werden diese Mittel «im Rahmen der ordentlichen Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts aus dem BIF mittels Leistungsvereinbarungen* zwischen dem Bund und den Infrastrukturbetreiberinnen finanziert»». In Anwendung der Artikel 48f Absatz 2 und 51 Absatz 2 EBG werden die Massnahmen des untergeordneten Substanzerhalts in den Umsetzungsvereinbarungen, die untergeordneten Ausbaumassnahmen* in den Leistungsvereinbarungen festgelegt. Zurzeit besteht noch kein Anpassungsbedarf beim Verpflichtungskredit. Falls langfristig weiterhin mehr untergeordneter Substanzerhalt über den Ausbaukredit finanziert wird als untergeordnete Ausbaumassnahmen über die Leistungsvereinbarungen, könnte in einem nächsten Bericht zum Stand des Ausbaus eine Anpassung des Verpflichtungskredits beantragt werden.

b. Übrige Projektentwicklungen

Im Rahmen der Projektierung der verschiedenen Infrastrukturmassnahmen werden zusätzlich auf Programmebene Mehrkosten von gesamthaft 410 Millionen Franken ausgewiesen. Diese Mehrkosten (4 % des Gesamtkredits vom AS 2035) sind über die Kostenreduktionsstrategie innerhalb des Programms zu reduzieren. Die Kostenreduktionsstrategie definiert Kostenreduktionsziele für jede Projektphase, sowie die Suche nach spezifische Einspar- bzw. Verzichtmöglichkeiten. Bei grösserer Abweichung muss die Infrastrukturbetreiberin zeigen, welche Auswirkungen auf das Angebot ein Verzicht auf die Massnahme hat, oder sie wird beauftragt, eine Variante mit entsprechender Reduktion der Funktionalitäten zu erarbeiten. Die Infrastrukturbetreiberinnen