Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/43: Bericht zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur mit Änderungen an den Bundesbeschlüssen und zur Perspektive BAHN 2050 · 98 Seiten

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wurden durch das BAV bereits entsprechend beauftragt. Es wird für diese Mehrkosten keine Anpassung des Verpflichtungskredits beantragt.

c. Grosse Projektanpassungen

Im Rahmen der weiteren Projektierung hat sich gezeigt, dass gewisse Anpassungen an grossen Projekten notwendig sind (vgl. Tabelle 1 unten). Die mit diesen Projektänderungen verbundenen Mehrkosten betragen 480 Millionen Franken, die wie folgt aufgeschlüsselt werden können:

• Beim Zimmerberg-Basistunnel II (ZBT II) wurde im Rahmen der Vorstudie ersichtlich, dass in verschiedenen Punkten Anpassungen notwendig sind. So müssen u. a. zwei einspurige Tunnels anstatt einem Doppelspurtunnel realisiert werden. Die Korrektur der Grundlagen führte zu einer massiven Zunahme der Kostenerwartung, sodass weitreichende Optimierungen in Auftrag gegeben werden mussten. Dank einer direkteren Linienführung, einer Reduktion des Tunnelquerschnitts und der Fahrgeschwindigkeit sowie dem Verzicht auf Vorinvestitionen im Hinblick auf eine potenzielle Abzweigung und Weiterführung in Richtung Wädenswil können die Mehrkosten gegenüber dem Kreditbetrag begrenzt werden, ohne dass das Angebot reduziert werden muss. Trotzdem liegen die Kosten nach optimierter Planung bei 1450 Millionen Franken, d. h. 300 Millionen Franken über der vom Parlament beschlossenen Kostengrundlage.

• Beim Vierspurausbau Zürich–Winterthur (Brüttenertunnel) erfolgte eine Projektanpassung beim Anschlussbauwerk in Dietlikon. Die konfliktfreie Kreuzung der Züge Richtung Wallisellen mit jenen in Richtung Stettbach wird aufgrund einer höheren Bewilligungsfähigkeit nicht mittels einer oberirdischen Überwerfung, sondern einer unterirdischen Querung realisiert. Diese Anpassung ist mit Mehrkosten von 80 Millionen Franken gegenüber der bisherigen Kostengrundlage verbunden.

• Beim 4. Gleis im Bahnhof Stadelhofen wurde im Rahmen der Projektierung ersichtlich, dass der Bau im städtischen Gebiet sowie die Geologie besondere Herausforderungen an das Projekt stellen. Die identifizierten Bauhilfsmassnahmen und Bodenverbesserungen zum Bau der unterirdischen Anlagen führen zu Mehrkosten von 100 Millionen Franken gegenüber der bisherigen Kostengrundlage.

Der Verpflichtungskredit für den AS 2035 muss für diese Projektanpassungen um 480 Millionen Franken erhöht werden.

Vollausbau des Lötschberg-Basistunnels

Im AS 2035 ist die bahntechnische Ausrüstung des Lötschberg-Basistunnels (LBT) vorgesehen, nicht aber der Vollausbau des Basistunnels. Dieser Vollausbau wurde, ausgehend vom Postulat 19.4189 «Lötschberg-Basistunnel. Neuerliche Prüfung des Vollausbaus?», noch einmal untersucht. Dabei wurde ersichtlich, dass zahlreiche Überlegungen für einen Vollausbau sprechen. Dazu zählt – neben den späteren Vorteilen für das Angebot im Personen- und Güterverkehr – auch die Vermeidung einer achtmonatigen Totalsperrung des Lötschberg-Basistunnels, mit erheblichen negativen Folgen für den Verkehr und die Volkswirtschaft (zu Einzelheiten s. Ziff. 2.1.7 und Anhang 3). Um den Vollausbau finanzieren zu können, muss der Verpflichtungskredit um 500 Millionen Franken aufgestockt werden. Auch der Bundesbeschluss über den