Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/43: Bericht zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur mit Änderungen an den Bundesbeschlüssen und zur Perspektive BAHN 2050 · 98 Seiten
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2 Grundzüge der Vorlage
2.1 Stand des Ausbaus der Eisenbahninfrastruktur und erforderliche Anpassungen
Der Ausbau und die Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur in der Schweiz werden über die Ausbauprogramme gesteuert. Dazu gehören die Ausbauschritte des Strategischen Entwicklungsprogramms (STEP, AS 2025 und AS 2035), der Vier-Meter-Korridor für den Güterverkehr, die «Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur» (ZEB), der Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV-Anschluss)*, die Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) sowie die Lärmsanierung.
Der Ausbau der Bahninfrastruktur wird im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms (STEP) geplant, in Ausbauschritte etappiert und für bestimmte Realisierungshorizonte beschlossen. Das STEP und die dazugehörigen Ausbauschritte sind Gegenstand einer rollenden Planung. Diese ermöglicht es, die beschlossenen Massnahmen fortlaufend weiter zu entwickeln, zu ergänzen und wenn nötig anzupassen. Zum Zeitpunkt des Beschlusses einer Massnahme ist die Planungs- und Projektierungstiefe teilweise noch gering. Deshalb sind das finanzielle Ausmass, die technischen Möglichkeiten oder allenfalls bessere Lösungsansätze für die Umsetzung der beschlossenen Massnahmen noch nicht immer erkennbar. Um Transparenz zu schaffen, publiziert das Bundesamt für Verkehr (BAV) einerseits einen jährlichen Standbericht mit aktuellen Informationen über alle Ausbauprogramme. Andererseits geht alle vier Jahre ein Bericht an das Parlament, in dem Ergänzungen oder Anpassungen an den laufenden Programmen vorgeschlagen werden.
Die Ausbauprogramme werden mit einem Risikomanagement begleitet. Dabei zeigen sich drei wesentliche, übergeordnete Risiken, die zu Verzögerungen beim Ablauf der Projekte führen: fehlende Fachkräfte bei Infrastrukturbetreiberinnen*, fehlende Intervalle für Bauarbeiten unter Betrieb sowie langwierige Plangenehmigungsverfahren (PGV). Als Risiken bei den Kosten werden neu erkannte oder eingebrachte Anforderungen im PGV sowie die komplexen Abhängigkeiten von anderen Ausbauten oder vom Betrieb in den Knotenbahnhöfen eingeschätzt. All diese Risiken werden jeweils einzeln analysiert; bei Bedarf und nach Möglichkeit werden frühzeitig Massnahmen eingeleitet.
Der Stand der laufenden Ausbauprogramme wird nachfolgend im Allgemeinen erläutert. Einzelheiten zu den Ausbauschritten 2025 und 2035 sind in den Anhängen 1 und 2 dargestellt.
2.1.1 STEP Ausbauschritt 2035
Mit Inkrafttreten der zugehörigen Bundesbeschlüsse ist der Ausbauschritt AS 2035 per 1. Januar 2020 in die Umsetzungsphase gelangt.11 Ziele des AS 2035 sind der Abbau von bestehenden oder absehbaren Überlasten im Eisenbahnnetz, die Beseitigung von Engpässen und der Ausbau des Angebots im Fern-, Regional- und Güterverkehr. Um diese Ziele zu erreichen, hat das Parlament einen Verpflichtungskredit* von 12,89 Milliarden Franken gesprochen.
11 SR 742.140.5; BBl 2019 7915