Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/49: Ausführungsrecht zum Informationssicherheitsgesetz · 16 Seiten
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Ausführungsrecht zum Informationssicherheitsgesetz Ergebnisbericht
1 Ausgangslage
Der Bundesrat hat am 24. August 2022 das VBS beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zum Ausführungsrecht des neuen Informationssicherheitsgesetzes (ISG) durchzuführen. Die Vernehmlassung dauerte bis am 24. November 2022.
Das Ausführungsrecht des ISG umfasst drei neue Verordnungen und die Änderung einer bestehenden Verordnung:
• Informationssicherheitsverordnung (ISV; neu): Die ISV regelt das Management der Informati-
onssicherheit, den Schutz von klassifizierten Informationen, die Informatiksicherheit und die Massnahmen zur personellen und physischen Sicherheit für die Bundesverwaltung und die Armee. Sie legt die entsprechenden Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten fest. Die wichtigste Änderung ist die Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) bei allen Verwaltungseinheiten;
• Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (VPSP; neu): Die VPSP fasst die Ausfüh-
rungsbestimmungen zu den verschiedenen Personensicherheitsprüfungen (PSP) zusammen. Die Anzahl dieser Prüfungen soll auf Grundlage des ISG auf das Mindestmass reduziert werden, das zur Identifizierung von erheblichen Risiken für den Bund erforderlich ist;
• Verordnung über das Betriebssicherheitsverfahren (VBSV; neu): Die VBSV regelt die Einzel-
heiten des durch das ISG eingeführten Betriebssicherheitsverfahrens (BSV). Das BSV ist auf alle sicherheitsempfindlichen Aufträge anwendbar, die der Bund an Unternehmen der Privatwirtschaft vergibt;
• Verordnung über Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes (IAMV;
Änderung): Die Teilrevision beinhaltet insbesondere eine Erweiterung des Geltungsbereichs auf die Verwaltungseinheiten der dezentralen Bundesverwaltung, sofern diese Zugriff auf Informatiksysteme der zentralen Bundesverwaltung haben.
Die Kantone wurden im Rahmen der Vernehmlassung gebeten, zu den folgende vier Fragen Stellung zu nehmen:
1. Ist die Umsetzung der Verordnungen für die Kantone verständlich (Kap. 3.1.1)?
2. Wie gedenken die Kantone, die Verordnungen umzusetzen (Kap. 3.1.1)?
3. Mit welchen finanziellen Auswirkungen rechnen die Kantone (Kap. 3.1.2)?
4. Die Kantone sollen für Fragen der Informationssicherheit eine Dienststelle als Ansprechpartner für die Bundesbehörden bezeichnen. Wer ist die Ansprechperson bei Ihrem Kanton?