Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/49: Ausführungsrecht zum Informationssicherheitsgesetz · 16 Seiten

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Ausführungsrecht zum Informationssicherheitsgesetz Ergebnisbericht

Artikel 30 Sicherheitsbescheinigung im internationalen Verhältnis

X. D. schlägt vor, diesen Artikel zu erweitern und festzulegen, dass eine Erteilung von Amtes wegen für verschiedene Funktionen des NDB, des MND und der AB-ND erfolge, um den Verwaltungsaufwand in Bezug auf die Anzahl der Anträge auf Erteilung von Bescheinigungen zu verringern.

Artikel 35 Leistungen der Fachstellen PSP zugunsten der Kantone

AG sieht derzeit nicht vor, PSP künftig an den Bund auszulagern. Die Anforderungen seien aber machbar und die Höhe der Gebühren angemessen.

GE weist darauf hin, dass die Höhe der Gebühren beispielsweise für die Polizei oder das kantonale Amt für Informationssysteme und Digitalisierung beträchtlich sein könnte.

GE überprüft, ob eine Grundlage für die PSP zum Zwecke der eigenen Informationssicherheit geschaffen werden solle.

NE stellt sich die Frage, ob die geltend gemachten Sicherheitsgründe in den kantonalen gesetzlichen Grundlagen definiert werden müssten oder ob es dieselben sind wie in der VPSP.

Artikel 38 Übergangsbestimmungen

Absatz 4: Swissgrid beantragt folgende Anpassung des Absatzes: «Sicherheitsprüfungen, die die nationale Netzgesellschaft vor und bis ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung und vor Ablauf der Frist nach Absatz 5 auf privatrechtlicher Basis erhalten hat, bleiben im Rahmen der Wiederholungsfristen nach den Artikeln 26 und 27 wie folgt anwendbar: […]»

Absatz 5: Swissgrid beantragt die Streichung des Absatzes.

Anhang 6 Funktionen nach Artikel 20a Absatz 1 StromVG

Swissgrid schlägt für die Unterscheidung der Funktionen nach den einzelnen Tätigkeiten eine Differenzierung der Funktionen nach Typen vor.

Anhang 7 Datenerhebung und -bearbeitung

Die Vernehmlassung hat ergeben, dass für diverse Teilnehmende (GE, TG, UR, SP, PVB, sgv und X. D.) der Anhang bezüglich Datenbearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten zu weit geht.

Die SP fordert, dass das Wort «insbesondere» in Anhang 7 VPSP überall ersatzlos gestrichen wird. Die staatliche Kompetenz soll explizit erwähnt und glasklar definiert sein. Eine nicht abschliessende Liste wird abgelehnt.

3.5 Stellungnahmen zur Verordnung über das Betriebssicherheitsverfahren (VBSV)

3.5.1 Allgemeine Bemerkungen zur VBSV

Die VBSV sei nötig (SVP) und die Ersetzung der Geheimschutzverordnung überfällig.

AG wünscht sich die Möglichkeit zum Leistungsbezug betreffend die Durchführung von BSV analog der VPSP.

UR stellt fest, dass keine Umsetzung der VBSV für die Kantone erforderlich sei.

Der sgv stellt fest, dass die Umsetzung über den Verordnungsweg noch regulierungsintensiver ausfalle als im Gesetz vorgesehen. Es fehlten zudem Angaben über die damit verbundenen Regulierungskosten und Zusatzkosten für die Kantone.