Vorlage
Vernehmlassung 2022/49: Ausführungsrecht zum Informationssicherheitsgesetz · 12 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 10Fedlex · Vorlage
«%ASFF_YYYY_ID» Sicherheit der Eidgenossenschaft
Art. 6 Abs. 2 Bst. e und f
2Sie erfüllt folgende Aufgaben:
e. Sie führt im VBS und in der Armee in diesen Bereichen ein fachspezifisches Controlling durch und regelt die dafür erforderlichen Meldepflichten.
f. Sie verfügt über Kontrollrechte im VBS und in der Armee.
5Die Verordnung vom 16. Dezember 200913 über die militärischen Informationssysteme wird wie folgt geändert:
Art. 68 und Anhang 31
Aufgehoben
Art. 25 Übergangsbestimmungen
Für Aufträge, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung erteilt wurden, sowie für Geheimschutzverfahren, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung hängig sind, gilt das bisherige Recht.
Art. 26 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am … 2023 in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Ignazio Cassis
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr