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Vernehmlassung 2022/49: Ausführungsrecht zum Informationssicherheitsgesetz · 12 Seiten
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Verordnung über das Betriebssicherheitsverfahren «%ASFF_YYYY_ID»
a. der widerrechtliche Zutritt zum Betrieb;
b. die missbräuchliche Verwendung der Informatikmittel des Betriebs;
c. ein versuchter oder erfolgreicher Angriff gegen die Informatikmittel des Betriebs;
d. die Entdeckung von Schwachstellen und Sicherheitslücken;
e. die Eröffnung von Schuldbetreibungs- und Strafverfahren gegen Personen des Betriebs, die an der Ausführung des sicherheitsempfindlichen Auftrags beteiligt sind;
f. Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen.
3Liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass sich ein Vorfall nach Absatz 2 ereignet haben könnte, muss ebenfalls gemeldet werden.
4Der Betrieb muss auch Änderungen und Vorfälle nach den Absätzen 1 und 2 melden, die Lieferanten betreffen, sofern die Änderungen und Vorfälle für die Erfüllung des sicherheitsempfindlichen Auftrages relevant sein könnten.
5Er informiert die Fachstelle BS unverzüglich, wenn absehbar ist, dass im Zeitpunkt des Ablaufs der Gültigkeit der Betriebssicherheitserklärung ein sicherheitsempfindlicher Auftrag hängig ist.
Art. 18 Pflichten der Auftraggeberin
1Stellt die Auftraggeberin in der Zusammenarbeit mit dem Betrieb eine sicherheitsrelevante Änderung oder einen sicherheitsrelevanten Vorfall nach Artikel 17 fest, so trifft sie die notwendigen Sofortmassnahmen und informiert unverzüglich die Fachstelle BS.
2Die Auftraggeberin informiert die Fachstelle BS zudem, wenn:
a. sie im Rahmen der Erfüllung des sicherheitsempfindlichen Auftrags Anhaltspunkte für einen Widerruf des Zuschlags im Sinne von Artikel 44 BöB hat;
b. sie eine sicherheitsrelevante Änderung des Auftrags vornehmen will;
c. sie beabsichtigt, dem Betrieb einen weiteren Auftrag zu erteilen.
Art. 19 Internationale Betriebssicherheitsbescheinigung
(Art. 66 ISG)
1Für die Ausstellung einer internationalen Betriebssicherheitsbescheinigung erhebt die Fachstelle BS eine Gebühr von 100 Franken
2Eine Gebühr nach Zeitaufwand wird zusätzlich erhoben, wenn für die Ausstellung der internationalen Betriebssicherheitsbescheinigung zuerst ein Betriebssicherheitsverfahren durchgeführt werden muss. Es gilt ein Stundenansatz von 100–400 Franken.