Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/52: Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) · 44 Seiten

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Freiämter Regionalzeitungen, Freiburger Nachrichten, Gassmann Media, Gisler 1843, Keystone SDA, Meier + Cie, Müller Medien, NZZ, Regiopress, Ringier, Ticinonline, Vaduzer Medienhaus, ZT Medien, Zürcher Oberland Medien, 20 minuti Ticino; nachfolgend private Schweizer Medienunternehmen). Das Argument eines fairen Ausgleichs wird auch beim Regelungsgegenstand (Art. 1 Abs. 1 Bst. b) und beim Vergütungsanspruch (Art. 37a VE-URG) thematisiert (vgl. Ziff. 3.2.1; 3.2.3).

Der Kanton NW geht davon aus, dass die Digitalisierung zu einer neuen kommerziellen Nutzung journalistischer Leistungen geführt hat, ohne dass diese angemessen vergütet wird. Er plädiert für den Schutz journalistischer Leistungen und würdigt die Bedeutung freier und vielfältiger Medien für die direkte Demokratie. Da Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft in hohem Masse von journalistischen Medien profitieren würden, hält er eine Vergütung für deren Leistungen grundsätzlich als gerechtfertigt. Der Kanton VS schliesst sich dem Grundsatz einer Vergütungspflicht zugunsten der Medienunternehmen an und weist auf deren strukturelle Krise hin. Letztere sei durch die Covid-19-Pandemie noch verstärkt worden, weshalb es offenkundig sei, dass die Nutzung journalistischer Inhalte im Gegenzug zur Vergütung der Urheberinnen und Urheber erfolgen müsse. Der technische Wandel habe zwar die Sichtbarkeit der Medien verbessert, führe aber auch dazu, dass Einnahmen zu deren Ungunsten abfliessen würden. Es erscheine daher als normal, dass diejenigen, die Erzeugnisse klassischer Medien nutzen würden auch zu deren Finanzierung beitragen sollten. Allerdings gibt der Kanton VS zu bedenken, dass der technische Wandel einen Ausgleich erfordere, gegebenenfalls durch die Schaffung neuer gesetzlicher Auflagen. Es sei jedenfalls nicht die Aufgabe der öffentlichen Körperschaften auf kantonaler Ebene oder auf Bundesebene, die lokale oder nationale Presse – die aufgrund neuer digitaler Vertriebskanäle um einen Teil ihrer Einnahmen gebracht werde, weil die Erstellung von journalistischen Inhalten und die Werbeinnahmen auseinanderfallen würden – finanziell zu unterstützen.

Die SAB ist davon überzeugt, dass es parallel zur Weiterverfolgung der unbestrittenen Teile des Medienpakets auch eine Verstärkung des Leistungsschutzrechts brauche. Die rückläufigen Werbeeinnahmen der lokalen Medien in den Berggebieten und ländlichen Räumen seien nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass immer mehr Werbeeinahmen zu internationalen Anbietern von Diensten der Informationsgesellschaft abwandern würden.

Die privaten Schweizer Medienunternehmen plädieren für eine Anpassung des Urheberrechts. Zur Begründung führen sie aus, dass die grossen Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft von den Schweizer Medien massiv profitieren würden. Die marktbeherrschende Stellung der «Tech-Giganten» und die Entwicklungen ihrer Geschäftsmodelle würden es notwendig machen, durch gesetzliche Massnahmen das Gleichgewicht wiederherzustellen und dadurch die Informationsvielfalt in der Schweiz langfristig zu wahren. Der BZV schreibt, dass die Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft durch ihren Verzicht auf eine Vergütung den Medienunternehmen gezielt Millionen von Franken abschöpften und dank der journalistischen Inhalte ihren Gewinn stetig steigern könnten. Die TX Group teilt diese Feststellungen: Was auf den ersten Blick wie eine Win-win-Situation erscheine, sei bei genauerer Betrachtung ein einseitiges Trittbrettfahren. Den Medienunternehmen würden für die Finanzierung des Journalismus notwendige Mittel in Form von Werbeeinahmen entzogen, während die Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft ihren Gewinn mit Werbung dank der Nutzung journalistischer Inhalte stetig steigern würden. Die Südostschweiz TV verweist auf ihre grossen Investitionen in moderne Technologien und in die mediengerechte Aufbereitung journalistischer digitaler Inhalte. Mit innovativen Angeboten sollen die rückgängigen Abonnements- aber auch Werbeerlöse in den klassischen Medien, namentlich in den Zeitungen, mindestens teilweise aufgefangen werden. Dies könne aber nur gelingen, wenn Medienunternehmen ihre Inhalte selber vermarkten könnten und wenn sie für deren Nutzung durch Dritte entschädigt würden. Telesuisse nimmt an, dass die kostenlose Zugriffsmöglichkeit auf Medieninhalte mittlerweile vielen Menschen als Ersatz für den Konsum von kostenpflichtigen Medienangeboten dient. Das Gegenargument – namentlich, dass auch die Medienunternehmen von der Verbreitung durch die Internetkonzerne profitieren würden – sei scheinheilig. Zwar erhöhe sich die Reichweite von Medieninhalten dank des Internets tatsächlich massiv, jedoch bleibe diese Reichweite ohne wirtschaftlichen Nutzen für die Medienunternehmen bzw. schade ihnen sogar, weil sich auch die bisherigen Nutzerinnen und Nutzer zunehmend mit Gratisangeboten begnügen würden. Das Argument, dass sich die Medien freiwillig über Suchmaschinen finden liessen, ändere nichts an der Problematik. Ein Medium, das sich der Google-Suche verschliesse, werde keine neuen zahlenden Kunden generieren, da sich die Nutzerinnen und Nutzer andere Gratisquellen suchen und sie auch finden würden. Ironischerweise würde diese Entwicklung aber auch den Internetkonzernen selber langfristig schaden. Verschwänden die Medien infolge mangelnder Finanzierung ihrer Leistungen, würden auch den Internetkonzernen zunehmend attraktive Inhalte fehlen.

Die RSF betonen, dass die Schweiz nicht im Rahmen ihrer aktuellen Bestrebungen verweilen dürfe, sondern sich besonders mit Blick auf die Bestrebungen der EU dafür einsetzen müsse, ein Gleichgewicht zwischen den Medienunternehmen und den Anbietern von Diensten der Informationsgesellschaft herzustellen. Impressum