Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/52: Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) · 44 Seiten
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Ansatz liege und damit gewisse Nachteile beider Ansätze vermieden werden könnten. Die privaten Schweizer Medienunternehmen teilen diese Ansicht und weist zusätzlich darauf hin, dass es sich beim Vorentwurf nicht – wie oft fälschlicherweise vorgebracht werde – um eine «Linksteuer» handle. Die Post hält allgemein fest, dass eine Anpassung des Urheberrechtsgesetzes an die digitale Realität dringend geboten sei. Wichtig sei dabei, die Erfahrungen aus dem Ausland in die Anpassungen der heutigen Gesetzgebung der Schweiz einfliessen zu lassen. Isolierte Insellösungen seien dagegen bestmöglich zu vermeiden. Stattdessen müssten die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden. Auf die Übernahme von Recht, das sich andernorts (noch) nicht bewährt habe, sei nach Möglichkeit zu verzichten. Gemäss der EMEK ist der Vorentwurf deutlich besser ausgestaltet als ähnliche Initiativen in anderen Ländern. Früh/Hilty/Picht/Thouvenin äussern sich grundsätzlich kritisch zur Vorlage, halten aber fest, dass Staaten ausserhalb der EU (insbesondere Australien und Kanada) wegen der grundlegenden Konstruktionsmängel eines Leistungsschutzrechts für Presseverlegerinnen und Presseverleger dazu übergegangen seien, statt eines Verbotsrechts einen Vergütungsanspruch vorzusehen. Damit könne sichergestellt werden, dass in jedem Fall Geld fliesse und die Nutzung nicht mangels Verhandlungslösung scheitere oder Gratislizenzen erteilt würden. Swisscopyright hebt vier Elemente besonders hervor, die den Schweizer Entwurf im Vergleich zur EU-Regelung ausgewogener machen würden:
1. die Nutzung des bewährten Systems der Kollektivverwertung;
2. die Tatsache, dass der Vorschlag die anvisierte Leistung (nämlich die journalistischen Veröffentlichungen) als Ganzes betreffe;
3. die Abweichung vom Grundsatz des «Ertrags des Nutzers» bei der Höhe der Vergütungen; sowie
4. die Ausgestaltung des Vergütungsanspruchs zugunsten der Medienunternehmen unter Beteiligung der Journalistinnen und Journalisten.
Erhalt der Medienvielfalt und/oder der Medienqualität
Von einem Leistungsschutzrecht erhoffen sich einige Interessentinnen und Interessenten positive Auswirkungen auf den Erhalt der nationalen und regionalen Medienvielfalt und/oder der Medienqualität, da sowohl kleinere Medienunternehmen als auch Journalistinnen als Urheberinnen von einer Vergütung profitieren würden. In diesem Sinn äussern sich zum Beispiel die Kantone AG, AR, GR, LU, NE, NW, SG, SO, VD, VS, die FDP sowie ALESI, ASW, BZV, Centre patronal, einzelne Mitglieder von economiesuisse, kf, Telesuisse, und die TX Group. Der Kanton VS hält fest, dass die neue Einkommensquelle darauf abzielen müsse, die Diversität der Medien im Land zu festigen und die professionelle Erstellung von Informationsinhalten zu fördern. Erwägungen zur Medienvielfalt und/oder -qualität werden auch zugunsten der Ausgewogenheit des Vorentwurfs (vgl. Ziff. 2.2.3) und mit Bezug zum Regelungsgegenstand (Art. 1 Abs. 1 Bst. b VE-URG) und zum Vergütungsanspruch (Art. 37a VE-URG) vorgebracht (vgl Ziff. 3.2.1), wobei insbesondere auf die Voten zugunsten der Kollektivverwertung und der Berücksichtigung der anerkannten Regeln für die journalistische Praxis hingewiesen sei (vgl. 3.2.3).
Die FDP führt aus, dass die Gesetzesrevision die finanziellen Probleme der Medien zwar nicht lösen werde, der Vorentwurf aber den folgenden Vorteil biete: Der Schweizer Ansatz unterstütze die Medienpluralität im Land, indem er die kleinen Verlage nicht vernachlässige.
ASW hält mit Bezug auf die Werbewirtschaft der Schweiz fest, dass es äusserst bedeutsam sei, dass das bestehende umfassende journalistische Angebot auch in Zukunft gegeben sei. Damit sei einerseits die Vielfalt der Medienangebote und andererseits die Qualität der Medieninhalte gemeint. Nur so könnten die Medien auch in Zukunft ein verlässlicher Partner für die Schweizer Werbewirtschaft sein. Ohne einen Ausgleich würden sowohl die Qualität des Journalismus als auch die Medienvielfalt langfristig abnehmen, was auch negative Auswirkungen auf die Schweizer Werbeauftraggeberinnen und Werbeauftraggeber sowie auf die Kommunikations- und Werbeagenturen habe. kf nimmt an, dass ohne Ausgleich zwischen Medienunternehmen und Anbietern von Diensten der Informationsgesellschaft die Qualität des Journalismus und die Medienvielfalt vor allem in den Randgebieten langfristig abnehmen werden. Ähnliches befürchtet Telesuisse: Nur eine angemessene Entschädigung der Medienunternehmen für ihre durch die Online-Dienste vermarkteten Inhalte könne langfristig zu einer Stabilisierung der Medien und damit zum Erhalt der demokratierelevanten Informationsvielfalt führen.