Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/6: Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) · 59 Seiten

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Veranlagungskompetenz

Die Veranlagung und der Bezug der Ergänzungssteuer wird durch den Kanton erfolgen, in dem die jeweilige Geschäftseinheit auch für die Gewinn- und Kapitalsteuer steuerpflichtig ist. Bei der Veranlagung wird die kantonale Steuerverwaltung auf einer Selbstdeklaration der Unternehmensgruppe aufbauen können.

Kapitel 8 der Musterregeln sieht einen international koordinierten Ansatz für das Verfahren vor. Dazu gehört auch eine Selbstdeklaration der Unternehmensgruppe auf Basis eines vereinheitlichten Formulars. Diese Regelungen sollen im Laufe von 2022 durch das sog. Implementation Framework präzisiert und ergänzt werden.

Die Selbstdeklaration wird die steuerliche Situation der Unternehmensgruppe pro Land aufschlüsseln. Daraus wird ersichtlich sein, ob die Unternehmensgruppe in einem bestimmten Land die Mindestbesteuerung erreicht und – falls nicht – um welchen Betrag sie diese unterschreitet.