Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/78: ENERGIE: Bewirtschaftungsmassnahmen Strom · 51 Seiten

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Zusammenfassung

Die in die Vernehmlassung gegebenen Verordnungen zu Bewirtschaftungsmassnahmen im Falle einer Strommangellage sind auf reges Interesse gestossen. Es gingen 260 Stellungnahmen ein. Alle Kantone, einige Gemeinden, mehr als 100 Wirtschafts-, Sport- und Kulturverbände, zahlreiche Unternehmen sowie weitere interessierte Kreise (vor allem aus dem Elektrizitätsbereich) und einige Privatpersonen haben sich im Rahmen dieser Vernehmlassung geäussert.

Die Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie wird dafür kritisiert, zu sehr ins Detail zu gehen. Ausserdem sei ihre Einhaltung im privaten Bereich nur schwer zu kontrollieren. Die von der Verordnung betroffenen Branchen haben verschiedene Präzisierungen hinsichtlich der Formulierung vorgeschlagen, um Verbesserungen bei deren Anwendung zu erreichen. In Bezug auf die Beschränkungen der öffentlichen Beleuchtung wollen die Gemeinden ebenfalls einbezogen werden. Die Zuordnung der Beschränkungen und Verbote zu einem bestimmten Eskalationsschritt und die Raumtemperatur hat zu zahlreichen Bemerkungen geführt. Die Entschädigung von Verlusten aufgrund des Verbots von Aktivitäten durch die Verordnung wurde ebenfalls häufig thematisiert und die vorgesehene Temporeduktion auf den Autobahnen stiess auf Kritik – ausser bei den Parteien und Verbänden, die sich für den Umweltschutz einsetzen.

Die Bemerkungen zu den Verordnungen über die Kontingentierung und die Sofortkontingentierung bezogen sich meist auf fehlende Ausnahmen von der Kontingentierung, die Referenzperiode, die Weitergabe von Kontingenten und die Multi-Site-Verbraucher. Aus Sicht der Vernehmlassungsteilnehmenden müssten Ausnahmen zumindest für Grundinfrastrukturen gewährt werden, u. a. für Telekommunikations-, Trinkwasser- oder Kläranlagen. Die Grossverbraucher plädieren dafür, die Referenzmenge über einen längeren Zeitraum (z. B. fünf Jahre) zu berechnen. Ausserdem fordern sie die Möglichkeit, den letzten gemessenen Monatsverbrauch des aktuellen Jahres als Referenzmenge zu verwenden, wenn der Stromverbrauch um 5 bis 10 Prozent gestiegen ist. Die öffentlichen Behörden und die gesamte Wirtschaft sprechen sich dafür aus, den Kontingenthandel und die Multi-Site-Kontingentierung auf nationaler Ebene über Verteilnetzgrenzen hinweg zu ermöglichen. Es wird gefordert, diese beiden Mechanismen grossflächig und ohne Beschränkung spätestens für den Winter 2023/2024 zu implementieren. Was diesen Punkt betrifft, sind die Verteilnetzbetreiber (VNB) weniger begeistert. Die Vernehmlassungsteilnehmenden, die sich spezifisch zur Sofortkontingentierung geäussert haben, lehnen diese grundsätzlich ab und verlangen eine Kontingentierungsperiode von mindestens sieben Tagen.

Sowohl die öffentlichen Behörden als auch die Wirtschaft fürchten Stromnetzabschaltungen. Einige Akteure schlagen vor, auf diese Massnahme zu verzichten und die Möglichkeit zu prüfen, einen Kontingentierungssatz von maximal 50 Prozent festzulegen bzw. stromintensive Betriebe gegen Entschädigung freiwillig vom Netz zu nehmen. Die Kantone wünschen sich in diesem Bereich eine engere Zusammenarbeit mit dem Bund und den VNB. Ausserdem wollen sie möglichst frühzeitig informiert werden, um sich organisieren zu können. Besonders häufig werden zusätzliche Ausnahmen von Netzabschaltungen für die Geflügel- und Schweinehaltung, für die Produktion und Verarbeitung von verderblichen Agrarprodukten sowie für Rechenzentren und Zahlungssysteme verlangt. Viele Vernehmlassungsteilnehmende (einschliesslich einiger Kantone) lehnen die Möglichkeit der Kantone ab, weitere Ausnahmen von Netzabschaltungen zu definieren. In der Verordnung seien präzise, objektive Kriterien festzulegen (z.B. dass die von Abschaltungen ausgenommenen Verbraucher für mindestens 80 % des Verbrauchs der elektrischen Energie an einem Strang verantwortlich sein müssen). Um einen einheitlichen Vollzug der Verordnungen durch die Kantone zu gewährleisten, brauche es zumindest Richtlinien des Bundes. Die Entschädigung der Folgen von Netzabschaltungen ist ebenfalls ein Thema, das von vielen Seiten angesprochen wurde.