Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/78: ENERGIE: Bewirtschaftungsmassnahmen Strom · 51 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht

Privatpersonen äusserten sich vor allem zur Raumtemperatur, zur Wassertemperatur bei Waschmaschinen und zum Verbot von Bügeleisen.

1. Ausgangslage

Die Stromversorgung ist in der Schweiz grundsätzlich Sache der Wirtschaft. Kann diese einer Mangellage nicht mehr mit ihren eigenen Mitteln begegnen, greift der Bund lenkend ein. Für die Vorbereitung und Durchführung von Bewirtschaftungsmassnahmen bei einer Mangellage ist die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) zuständig.

Der Bundesrat hat am 23. November 2022 das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen eine verkürzte Vernehmlassung zu Bewirtschaftungsmassnahmen im Strombereich durchzuführen. Diese auf dem Landesversorgungsgesetz (LVG; SR 531) basierenden Massnahmen würden erst im Falle einer schweren Strommangellage in Kraft gesetzt.

Zur Sicherstellung der Stromversorgung in einer Mangellage werden folgende Massnahmen per Verordnung vorgeschlagen:

a. erlassene Verbote und Beschränkungen der Verwendung von elektrischer Energie;

b. eine Sofortkontingentierung der Grossverbraucher von elektrischer Energie;

c. eine Kontingentierung der Grossverbraucher von elektrischer Energie;

d. zyklische Netzabschaltungen.

Die vier entsprechenden Verordnungsentwürfe und die dazugehörigen Kommentare wurden in eine verkürzte Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassungsfrist endete am 12. Dezember 2022. Die eingegangenen Stellungnahmen werden im vorliegenden Bericht zusammengefasst.

2. Analyse der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung

Die Konsultation dauerte vom 23. November bis zum 12. Dezember 2022. Es gingen insgesamt 260 Stellungnahmen ein (vgl. Verzeichnis der Teilnehmenden am Ende des Berichts) und zwar von:

 allen 26 Kantonen, der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren und Liechtenstein;

 7 Gemeinden und 2 Gemeinde- und Städteverbänden;

 7 politischen Parteien;

 2 Eidgenössischen Kommissionen;

 120 Verbänden, Stiftungen und NGO;

 86 Unternehmen und weiteren interessierten Kreisen;

 6 Privatpersonen.

Der Rücklauf bei dieser Vernehmlassung war gut und anhand der Rückmeldungen lässt sich ein Überblick über alle betroffenen Kreise gewinnen.