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Vernehmlassung 2022/78: ENERGIE: Bewirtschaftungsmassnahmen Strom · 11 Seiten

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Sollte es im Winter 2022/2023 zu keiner Kontingentierung kommen, könnte trotzdem ein Versuch durchgeführt werden.

Artikel 9

Das WBF sorgt dafür, dass die Bevölkerung über die allfälligen Änderungen des Kontingentierungssatzes und die bevorstehenden Kontingentierungsperioden informiert ist.

Die VNB orientieren die betroffenen Verbraucher über folgende Punkte: Standort und Messpunkt des Verbrauchs elektrischer Energie, Beginn und Dauer der Kontingentierungsperiode, Referenzperiode und Referenzmenge, Kontingentierungssatz und Kontingent.

Artikel 10

Die VNB sind zur Mitwirkung beim Vollzug dieser Verordnung verpflichtet.

Artikel 11

Der VSE/OSTRAL resp. die VNB kontrollieren die Einhaltung der Kontingente. Stellen sie Überschreitungen fest, werden diese dem Fachbereich Energie gemeldet.

Verstösse gegen diese Verordnung werden gemäss Artikel 49 LVG verfolgt.

Artikel 12

Der Vollzug obliegt – jeweils für denjenigen Aufgabenbereich, der ihnen zugewiesen wird – dem WBF, dem Fachbereich Energie, dem BWL und dem VSE/OSTRAL mit ihren Mitgliedern.