Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/79: Pa.Iv. Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren · 61 Seiten
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3 Zusammenfassung der Ergebnisse
Die überwiegende Mehrheit der Kantone5, der politischen Parteien6, der gesamtschweizerischen Dachverbände7, der nationalen Konferenzen und Vereinigungen8, der ausserparlamentarischen Kommissionen9 sowie der weiteren interessierten Kreise10 begrüsst den Vorentwurf und damit die Absicht, Opfer von häuslicher Gewalt zu schützen und den Begriff der häuslichen Gewalt im Ausländerrecht zu konkretisieren. Bei der genauen Ausgestaltung bestehen aber diverse Forderungen nach einer Änderung des Vorentwurfs (siehe Kapitel 4).
Mehrere Kantone (AG, AI, AR, BE, FR, NW, OW, SO, TI, ZG) und VKM heissen jedoch nur Teile des Vorentwurfs gut und beantragen, einzelne Bestimmungen zu streichen. So lehnen einige Kantone (AI, AR, BE, NW, OW, SO, TI, ZG) und die VKM die Schaffung neuer Rechtsansprüche für Personen ab, die vor der Aufenthaltsregelung wegen häuslicher Gewalt keinen Rechtsanspruch auf eine ausländerrechtliche Bewilligung hatten. Sie begründen es damit, dass der ursprüngliche Aufenthalt in der Schweiz auf einem gesetzlich bestimmten Ermessensentscheid beruhe (Zulassung nach Art. 44, Art. 45 oder Art. 85 Abs. 7 AIG). Die Schaffung von neuen Rechtsansprüchen würde in diesen Fällen der Logik und der Systematik des Ausländerrechts widersprechen, wonach der nachziehende Ehegatte dem nachgezogenen Gatten nicht mehr Rechte verschaffen könne, als er selbst besitzt. FR und NE lehnen nur die Ausdehnung des Rechtsanspruches auf Ehegatten von Personen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung ab, da dieser Aufenthalt von Anfang an zeitlich befristet sei.
Mehrere Kantone (AG, AI, AR, BE, BS, FR, OW, SO, TG, TI, ZG), die FDP, und VKM stehen einer Sistierung der Prüfung der Integrationskriterien während drei Jahren kritisch gegenüber (Art. 50 Abs. 2bisVE-AIG). Ein zeitlich pauschalisierter Ausschluss der Prüfung dieser Integrationskriterien sei problematisch, denn er widerspreche dem Sinn und Zweck des AIG. Gerade bei Opfern von häuslicher Gewalt solle unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse auf den Erwerb einer Landessprache und auf eine Teilnahme am Wirtschaftsleben hingewirkt werden, um den Betroffenen rasch ein selbstbestimmtes Leben ohne Abhängigkeiten zu ermöglichen.
Lediglich die SVP lehnt den Vorentwurf als Ganzes ab, anerkennt aber die Wichtigkeit der Bekämpfung von häuslicher Gewalt. Ohne echte und konkrete Auswirkungen für die Opfer häuslicher Gewalt öffne der Vorentwurf dem Missbrauch Tür und Tor. Es gehe in erster Linie darum, das Gesetz durchzusetzen, kriminelle Ausländer auszuweisen und die aktuelle Version von Art. 50 AIG anzuwenden, die bestens geeignet sei, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Die SVP vertritt die Meinung, dass die vorgeschlagenen Inhalte des Vorentwurfs in
5 AG, AI, AR, BL, BS, GE, GL, GR, JU, LU, NE, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH
6 EVP, FDP, Grüne, die Mitte, SP
7 SGB, sgv, SSV
8 KID, KoFI, SKG, SKHG, SODK, VKM
9 EKF, EKM
10 AJP, Amnesty International, Anthrosocial, Appartenances, ARVD, Association découvrir, Association elisa-asile, Association La Virgule, Association Palabres, Association Rainbow Spot, AsyLex, AvenirSocial, Beratungsstelle kokon, BIF, Brava, CAFF, CAPAS, Caritas Genève, Caritas, CCSI Fribourg, CCSI Genève, Centre Gauche-PCS VS romand, Centre LAVI Genève, cfd, Christian Anglada, CHUV, CLAFG, CMS de Sierre, Collectif vaudois de la grève féministe, CSI, CSP, DAO, DécadréE, DJS, Dr. Hofner, eff-zett das fachzentrum, EFS, Fachstelle Zwangsheirat, Feministisches Streikkollektiv Bern, F-Information, FIZ, Fondation L’Essenti’Elles, Fondation MalleyPrairie, Fondation Surgir, Frauenberatung sexuelle Gewalt, Frauenhaus beider Basel, Frauenhaus Graubünden, Frauenhaus St. Gallen, Frauenhaus Winterthur, Frauen-Nottelefon, Frauenzentrale Aargau, Frauenzentrale Graubünden, Freikirchen.ch, Freiplatzaktion Zürich, FT/MT, FVGS, GT, HEKS, Herberge für Frauen - Frauenhaus Zug, humanrights.ch, IAMANEH Schweiz, IG Frau und Museum, Institut des études genre, InterAction Schweiz, JPV, Juristinnen Schweiz, Kinderschutz Schweiz, Le Réseau femmes*, Maison de santé communautaire, MASM, Médecins du Monde, Mélissa Llorens, Netzwerk Istanbul Konvention, NGO-Koordination post Beijing Schweiz, ODAGE, Plate-Forme Eglises(s) et Migrants, Plateforme Traite, Prof. Dr. Progin-Theuerkauf, Queeramnesty Schweiz, SAH Tessin, SAH, SBAA, SFH, SGCH, SIT, SKF, Solidarité femmes Biel/Bienne & Region, Solidarité sans frontières, SP Migrant:innen, SRK, Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kindern, SVF-ADF, TGNS, Unil, unine, Unterschlupf, VIOLENCE QUE FAIRE, Vogay